Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat fünf Modellprojekte an den Universitätskliniken Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm genehmigt, mit denen eine schnellere Weiterbildung und damit ein schnellerer Personaleinsatz in der Intensivpflege ermöglicht wird.
Gesundheitsminister Manne Lucha zeigte sich über das Engagement und den Ansatz der Universitätskliniken erfreut und betonte die Bedeutung der Modellprojekte: „Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir auf den Intensivstationen gut ausgebildete Fachkräfte haben. Nur so können wir die Gesundheitsversorgung der Menschen in Baden-Württemberg sicherstellen. Die Modellprojekte der Unikliniken zeigen hier einen innovativen Ansatz auf.“
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer betonte: „Die Ausbildung qualifizierter Pflegekräfte im Bereich der Intensivpflege ist ein wichtiger strategischer Schwerpunkt, um den Fachkräftebedarf unserer Universitätskliniken zu sichern. Mit dem Modellprojekt sind sie erneut Vorreiter und wichtiger Impulsgeber für Baden-Württemberg. Die angehenden Intensivpflegekräfte werden gezielt auf das komplexe Berufsbild vorbereitet und dessen Attraktivität gesteigert.“
Helmut Schiffer, Pflegedirektor am Universitätsklinikum Freiburg, sagte stellvertretend für die Pflegedirektorinnen und -direktoren der baden-württembergischen Universitätskliniken: „Mit diesem bundesweit einmaligen Modellprojekt wird der Berufswunsch Intensivpflege deutlich schneller erreichbar und damit attraktiver. Das berufsbegleitende Coaching und die gleichbleibend hohe Qualität der Ausbildung machen den Ansatz für künftiges Pflegefachpersonal ebenso attraktiv wie für Universitätskliniken. Wir sind uns sicher, dass das Modellprojekt sehr gut angenommen wird und Nachahmer finden wird.“
Über dieses neue Konzept der Modellprojekte besteht die Chance, ein attraktives Berufsbild in der Pflege und Intensivpflege zu schaffen und zugleich durch die kürzere und an der Qualität ausgerichtete Ausbildungszeit mehr und entsprechend qualifizierte Intensivpflegekräfte für die Krankenhäuser auszubilden.
Das sogenannte „3+1-Modell“ sieht vor, dass im direkten Anschluss an die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann an den Universitätskliniken in Baden-Württemberg die Weiterbildung für eine Tätigkeit auf der Intensivstation erfolgen kann. „Mit diesem Modell“, so Lucha, „stehen qualifizierte Intensivpflegekräfte nach insgesamt vierjähriger Aus- und Weiterbildungszeit und damit eineinhalb Jahre früher zur Verfügung.“ Derzeit beträgt die gesamte Mindestausbildungszeit noch fünfeinhalb Jahre, nämlich drei Jahre Ausbildung als Pflegefachperson, ein Jahr Berufserfahrung und eineinhalb Jahre Weiterbildung.
Ausbildungsinhalte der generalistischen Pflegeausbildung und Weiterbildungsinhalte der Intensivpflege werden dabei so verknüpft, dass die Teilnehmenden der Modellweiterbildung gezielt auf das komplexe Berufsfeld der Intensivpflege vorbereitet werden. Die Modellweiterbildung bietet die vollwertige Qualifikation für die Intensivpflege auf einem zeitlich kürzeren Ausbildungsweg, verknüpft mit der Möglichkeit, zusätzliche Fachkräfte für den Arbeitsmarkt der Pflegeberufe nachhaltig zu gewinnen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Darüber hinaus gewinnt auch der Ausbildungsstandort Baden-Württemberg an Attraktivität.
Die notwendige Qualität wird unter anderem dadurch gesichert, dass Ausbildungsinhalte aus der generalistischen Pflegeausbildung im Bereich Intensivpflege für die Weiterbildung angerechnet werden. Zudem wird hervorgehoben, dass sich die Prüfungsinhalte nicht von denen der bisherigen Weiterbildung unterscheiden.
Um eine Überforderung der Pflegekräfte zu vermeiden, ist ein Begleitprogramm vorgesehen, das unter anderem ein Resilienz-Training, Coaching und Supervision enthält. Ebenso sind die Modellträger verpflichtet, Angebote für eine seelsorgerische Betreuung der Auszubildenden über den kompletten vierjährigen Aus- und Weiterbildungszeitraum zur Verfügung zu stellen. Das Modell ist zunächst angelegt auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2027. Eine abschließende Evaluierung ist vorgesehen.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration