Die neuen Gutscheine für den Landesfamilienpass sind bei der Stadt Wiesloch eingetroffen und können im Bürgerbüro oder in den Ortsverwaltungen abgeholt werden.
Der Landesfamilienpass berechtigt zu kostenlosen oder ermäßigten Besuchen staatlicher Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg und zahlreicher nicht-staatlicher Einrichtungen. Ausführliche Informationen hierzu stehen auf der Internetseite www.sozialministerium-bw.de zur Verfügung.
Folgende Familien können einen Landesfamilienpass erhalten:
– Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
– Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
– Familien die mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (ab 50 % GdB) in häuslicher Gemeinschaft leben,.
– Familien, die SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
– Familien die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros und der Ortsverwaltungen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag, Dienstag und Freitag 8:00 -13:00 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr, Tel. 84-444,
Ortsverwaltung Baiertal: Montag, Mittwoch und Freitag 8:30 – 12:00, Mittwoch auch 14:00 – 18:00 Uhr, Tel. 98253,
Ortsverwaltung Schatthausen: Montag 14:00 – 18:00 und Donnerstag 8:30- 12:00 Uhr, Tel. 98250, E-Mail: [email protected].
Quelle: Stadt Wiesloch