(zg) Die neuen Gutscheine für den Landesfamilienpass sind bei der Stadt Wiesloch eingetroffen und können im Bürgerbüro oder in den Ortsverwaltungen abgeholt werden. Der Landesfamilienpass berechtigt zu kostenlosen oder ermäßigten Besuchen von staatlichen Schlössern, Gärten und Museen in Baden-Württemberg.
Folgender Personenkreis kann im Bürgerbüro und in den Ortsverwaltungen einen Landesfamilienpass beantragen:
– Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
– Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
– Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.
– Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros und der Ortsverwaltungen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Öffnungszeiten im Bürgerbüro sind: Montag, Dienstag und Freitag 8:00-13:00 Uhr, Mittwoch und Donnerstag durchgehend 8:00 – 18:00 Uhr, Tel. 84444,
Ortsverwaltung Baiertal: Montag, Mittwoch und Freitag 8:30 – 12:00, Mittwoch auch 14:00 – 18:00 Uhr, Tel. 98253,
Ortsverwaltung Schatthausen: Montag 14:00 – 18:00 und Donnerstag 8:30- 12:00 Uhr, Tel. 98250.
Quelle: Stadt Wiesloch