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Land erstattet Kosten für Flüchtlingsunterbringung

16. Oktober 2015 | Bündnis 90 / Die Grünen, Das Neueste

Pressebericht des Landtagsabgeordneten Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr und weiteren  Abgeordneten:

 

Land erstattet Rhein-Neckar- Kreis die Kosten für Flüchtlingsunterbringung zu 100%

Grüne rufen alle kreisangehörigen Gemeinden zur Unterstützung des Landkreises auf

Logo Bündnis 90Der Rhein-Neckar-Kreis profitiert in erheblichem Umfang von der neuen Vereinbarung, auf die sich Landesregierung und kommunale Spitzenverbände bei der Erstattung der Flüchtlingsausgaben verständigt haben.

„Wir halten Wort. Das Land erstattet den Stadt und Landkreisen die Kosten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen weiterhin voll – jetzt mit einer nachlaufenden Spitzabrechnung“, sagte die Abgeordnete Charlotte Schneidewind-Hartnagel.

Der Wieslocher Abgeordnete Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr ergänzte: „Die Unterbringung der Flüchtlinge ist eine gemeinsame Aufgabe aller staatlichen Ebenen. Das Signal unserer Koalition, die Ausgaben für Flüchtlingsunterbringung und – Betreuung im Rhein-Neckar-Kreis voll aufzufangen, stärkt die gemeinsame Verantwortungsgemeinschaft.“

Die Einigung sieht vor, dass die Stadt- und Landkreise weiterhin eine Pauschale über aktuell 13.260 Euro pro zugewiesenem Flüchtling vom Land bekommen. „Sollten beim Landratsamt höhere Kosten entstehen, die damit nicht abgedeckt werden können, kann der Kreis diese höheren Kosten ab 2016 künftig mit dem Land direkt abrechnen“, erklärt der Schwetzinger Abgeordnete Manfred Kern die so genannte Spitzabrechnung. „Das verschafft dem Landkreis noch mehr Planungssicherheit“, betont Schmidt-Eisenlohr.

„Bei der finanziellen Ausstattung der Kommunen ist Baden-Württemberg auf einem Spitzenplatz“, ergänzt die Abgeordnete Schneidewind-Hartnagel. Das habe die grün-rote Landesregierung vielfach bewiesen, zum Beispiel bei der Kleinkindbetreuung, den Ganztagsschulen oder der Wohnbauförderung. „Ich bin froh, dass das Land diesen Weg auch bei der Flüchtlingsunterbringung konsequent weiter geht“, so Manfred Kern.

Ein wichtiges Anliegen der Abgeordneten formulierte der Weinheimer Uli Sckerl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion:“ Wir bitten, ja wir erwarten, dass jetzt alle kreisangehörigen Gemeinden den Landkreis bei der Flüchtlingsunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften unterstützen.

Im Moment tun dies nur 23 von 54 Gemeinden. Es wird aber auf Dauer nicht funktionieren, dass insbesondere die großen Kreisstädte die Unterbringung für andere Gemeinden quasi stellvertretend übernehmen“. 

Wenn alle Kreisgemeinden mitmachen, ergäbe sich laut Sckerl rechnerisch ein Anteil von 1,5% Flüchtlingen an den Bevölkerungszahlen der Kommunen insgesamt. Das könne jede Gemeinde sehr gut schultern und eine gelingende Integration anbieten.

Für den Hintergrund – Was schon jetzt bei der Flüchtlingspauschale gilt

Die grün-rote Landesregierung hatte die Pauschale je Flüchtling für die vorläufige Unterbringung in den Landkreisen stufenweise erhöht. Seit 2015 liegt sie bei aktuell bei 13.260 Euro, ab 2016 sind es knapp 14.000 Euro. Unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung lag die Pauschale noch bei etwa 10.000 Euro.

Mit den Kommunalen Landesverbänden hatte die Regierung sich im Sommer dieses Jahres geeinigt, dass das Land neben der erhöhten Pauschale die häufig gestiegenen Liegenschaftsausgaben für 2014 und 2015 voll übernimmt.

Die jetzt getroffene Einigung für die nachlaufende Spitzabrechnung stellt die auskömmliche Ausstattung der Kommunen auch darüber hinaus sicher.

 

Quelle: GrüneMdL / Dr. Kai Schmidt – Eisenlohr

 

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