Bekanntmachung: Lärmaktionsplan
Der Gemeinderat der Stadt Wiesloch hat beschlossen, einen Lärmaktionsplan aufzustellen und für den überarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans (Stand März 2014) die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Absatz 3 BImSchG und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 47d Absatz 6 und 47 Abs. 6 BImSchG durchzuführen.
Der Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplans (Stand März 2014) mit Erläuterungsbericht sowie die dazugehörigen Lärmkartierungen des Straßen- und Schienenverkehrslärms einschließlich Betroffenheitsanalysen liegen in der Zeit vom 18. August bis einschließlich 29. September 2014 bei der Stadtverwaltung Wiesloch, Fachgruppe 5.11, Marktstraße 13, 68168 Wiesloch, Zimmer 406, während der Dienststunden, vormittags: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags: Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.
Während dieser Frist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift der Stadtverwaltung vorgetragen werden.
Stadt Wiesloch