Durch die lang anhaltende Trockenheit besteht im Rhein-Neckar-Kreis aktuell hohe Waldbrandgefahr.
Zwischenzeitlich erreichte die Waldbrandgefahr im ganzen Kreisgebiet schon die zweithöchste Stufe. Um einen Brand auszulösen, bedarf es neben der witterungsbedingten Waldbrandgefahr einer Zündquelle. Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auch die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen.
Deshalb bittet das Kreisforstamt durch umsichtiges Verhalten mitzuhelfen, die Brandgefahr einzugrenzen und fordert gleichzeitig auf, einige Regeln zu beachten: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot. Feuermachen ist im Wald nur an fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen des Grillplatzes gelöscht werden. Feuerstellen außerhalb des Waldes müssen mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Bei anhaltender Brandgefahr kann das Kreisforstamt als untere Forstbehörde die Sperrung von Feuerstellen anordnen.
Zur Einschätzung der Waldbrandgefahr nutzt das Kreisforstamt auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes den Waldbrand-Gefahrenindex. Dieser ist auch für die Bevölkerung unter www.dwd.de (Suchbegriff: Waldbrandgefahrenindex) abrufbar.