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Kommunale Kriminalprävention in BW

28. August 2017 | #Polizei, Das Neueste, Photo Gallery

 

Kommunale Kriminalprävention

Grundlage jeglicher erfolgreicher Präventionsarbeit ist die Vernetzung der beteiligten Institutionen. Diese Grundphilosophie der Kommunalen Kriminalprävention wird in Baden-Württemberg seit Mitte der 90-er Jahre kontinuierlich fortentwickelt und gefördert.

Grundlage für den Erfolg der Kommunalen Kriminalprävention ist die Erkenntnis, dass Kriminalität ein gesamtgesellschaftliches Phänomen darstellt und daraus resultierend ein gemeinsames Vorgehen bei der Problemlösung erfolgsversprechend ist. Die Kommunale Kriminalprävention definiert sich über die institutionalisierte Vernetzung aller beteiligten Institutionen und Akteure und dem individuellen, lokalen Ansatz bei der Auswahl geeigneter Präventionsprojekte und Maßnahmen zur Reduzierung und Verhinderung von Kriminalität.

Diese Grundphilosophie der Kommunalen Kriminalprävention wird in Baden-Württemberg seit Mitte der 90-er Jahre kontinuierlich fortentwickelt und gefördert.

Auf kommunaler Ebene entstanden, initiiert von der Polizei, zahlreiche Sicherheitsgremien und Arbeitskreise, deren Arbeit durch Förderprogramme des Landes regelmäßig unterstützt wird.  In den Landratsämtern koordinieren Ansprechpartner für die Kommunale Kriminalprävention die Belange der KKP in ihrem Landkreis.

Die „Städtebauliche Kriminalprävention“, d.h. die zielgerichtete Gestaltung von Gebäuden, öffentlichen und halböffentlichen Flächen zur Verhinderung von Straftaten und mit Wirkung auf das subjektive Sicherheitsgefühl, ist ein eigenständiger und originärer Bereich der KKP. Die Bandbreite der Möglichkeiten geht dabei von der Straßenbeleuchtung über den Heckenrückschnitt bis hin zur baulichen Umgestaltung einer Unterführung.

Die örtlich zuständigen Polizeibehörden können sich auf verschiedene Ebenen in diesen Abstimmungsprozess einbringen und kriminalpräventive Empfehlungen zu konkreten städtebaulichen Projekten abgeben. Die Kommunen binden die Polizei als Träger öffentlicher Belange in das Bauplanungsverfahren mit ein. Das Ziel der beratenden polizeilichen Mitwirkung bei baulichen Planungsprozessen ist die Vermeidung von späteren Tatgelegenheitsstrukturen, um das individuelle Sicherheitsempfinden des einzelnen Bürgers langfristig positiv zu sichern.

Umfassende Informationen finden Sie hier: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/staedtebau/

 

Projekt „Wachsame Nachbarschaft“

Ein Schwerpunktthema der Kommunalen Kriminalprävention in Baden Württemberg ist die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls. Die Bekämpfung des WED ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Dabei ist es notwendig, dass Polizei, Kommunen und Bevölkerung noch enger und effektiver zusammenwirken. Neben polizeilichen Maßnahmen und einer technischen Sicherung der Wohnung können Einbrüche insbesondere durch eine aufmerksame Nachbarschaft und eine funktionierende Sozialkontrolle verhindert werden.

Mit dem Projekt „Prävention von Wohnungseinbrüchen durch eine wachsame Nachbarschaft“ (PwN) will das Innenministerium Baden-Württemberg die Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls (WED) mit einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz nachhaltig weiter vorantreiben.

Zentrale Ziele des Projekts sind die Verhinderung von WED und die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls

Außerdem:

  • Nachbarschaftsförderung
  • Förderung der Verhaltensprävention
  • Förderung der technischen Prävention
  • Belebung der KKP-Koordinatorenstellen in den Land- und Stadtkreisen

Das Förderprogramm richtet sich an baden-württembergische Kommunen, aber auch an andere Institutionen und Vereinigungen (z. B. Vereine, Initiativen – Privatpersonen sind ausgenommen), wenn sie als Netzwerkpartner fungieren.

Bestehende Präventionsnetzwerke, die sich dem Themenfeld mit einem Konzept annehmen, sollen unterstützt werden. Initiativen, die sich aufgrund der Impulse neu gründen und neue Projekte und Ideen entwickeln, sollen initiiert und gestärkt werden.

Parallel zu dem Förderprogramm wurde eine Medienkampagne entwickelt, die von den Projekten und Initiativen genutzt und durch die Förderung finanziert werden kann. Ziel ist es, die Bevölkerung zu sensibilisieren und verdächtige Wahrnehmungen der Polizei zu melden.

 

Das Kampagnenmotiv

HINWEIS: Es handelt sich derzeit um ein Layout-Bild. Die endgültigen Motive werden noch fotografiert.

 

Das Kampagnenmotiv kann für folgende Medien genutzt werden:

  • Wetterfeste Plakate zum Aushang im öffentlichen Raum
  • Postkarten
  • Großflächenplakate
  • Banner
  • Digitale Medien (soziale Medien, digitale Werbeflächen)
  • Beklebung von Bussen und/ oder Bahnen sowie anderen Fahrzeugen (des öffentlichen Personennahverkehrs).

 

Die Besonderheit der Medienkampagne ist, dass die Motive angepasst werden können. Dies bedeutet, dass auf Wunsch bspw. eigene Bildmotive für die Kampagne (bspw. prominente Persönlichkeiten o. ä.) genutzt werden können.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle:

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Referat Prävention
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Tel.: 0711/5401-3458
Mail: [email protected]

 

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