Vergabe der Kita-Plätze im eingeschränkten Regelbetrieb frühestens ab 25.05.2020!
Mit dem Noterlass der aktuellen Corona-Verordnung, gültig ab 18.05.2020, weiten die Kitas im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Notbetreuung weiter in Richtung eines eingeschränkten Regelbetrieb aus.
Die Voraussetzungen sind in den Wieslocher Einrichtungen sehr unterschiedlich. Sie sind abhängig von der Größe der Notbetreuungsgruppen, die immer noch Vorrang vor dem reduzierten Regelbetrieb hat. Da auch Erzieher/innen, die zur Risikogruppe gehören, nicht eingesetzt werden können, ist eine große Bandbreite an Konzepten möglich.
Einige Einrichtungen können ab 25.5. mit einem rollierenden System für einen Großteil der Kinder beginnen. In vielen Einrichtungen muss die Leitung im Einvernehmen mit der Gemeinde über festzulegende Kriterien für die Platzvergabe entscheiden. Zur Verfügung stehen nur die Plätze, die nach Abzug der Notbetreuung und der Kinder mit besonderem Förderbedarf noch vergeben werden können. Es dürfen maximal 50% der normalerweise anwesenden Kinder gleichzeitig betreut werden. In dieser Phase können deswegen eventuell nicht alle Kinder bei der Platzvergabe berücksichtigt werden. Es ist in jedem Fall mit Verzögerungen und Wartezeiten zu rechnen.
Ab frühestens dem 25.05.2020 beginnt die Vergabe der Plätze. Der Rechtsanspruch auf Betreuung ist aktuell ausgesetzt.
Eltern werden von ihrer Kindertagesstätte informiert und finden weitere Infos auf der Homepage der Stadt Wiesloch. Bei Rückfragen können Sie sich auch an die zuständige Einrichtung oder das Generationenbüro der Stadt Wiesloch wenden, Tel. 06222/84-280 oder [email protected].
Quelle: Stadt Wiesloch
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