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Kinder- und Jugendschutz im Verein

2. Juli 2016 | > Wiesloch, Das Neueste

stadt wieslochVereine und Verbände aktiv beim Schutz des Kindeswohls, dem Jugendarbeitsschutz und dem Kinder- und Jugendschutz in der Öffentlichkeit

Zur Informationsveranstaltung mit dem Titel „Kinder- und Jugendschutz im Verein“ lädt das Vereinsbüro der Stadt Wiesloch für Dienstag, 12. Juli 2016, um 19 Uhr in den Bürgersaal des Alten Rathauses, Marktstr. 15 in Wiesloch ein. Willkommen sind im Besonderen die Vertreterinnen und Vertreter der Wieslocher Vereine und interessierte Bürgerinnen und Bürger

Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Themenblöcke. Im ersten Teil wird die Jugendschutzbeauftrage, Sylvia Wenz-Gedeon Informationen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit und zum Jugendarbeitsschutz in Vereinen geben.

Im zweiten Teil widmen sich Kriminalhauptkommissarin Tanja Kramper vom Polizeipräsidium Mannheim, Referat Prävention, und Stefanie Schlicksupp vom Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis dem Thema Kindeswohlgefährdung und Umsetzung der Regelung § 72a SGB VIII in Vereinen.

Wenn Vereine ein Fest oder eine Veranstaltung planen, gibt es häufig Fragen zu den jungen Vereinsmitgliedern. Ist es erlaubt, dass Kinder und Jugendliche beim Vereinsfest mitarbeiten? Dürfen Sie auch am Abend mit der Garde oder Musikkapelle auftreten? Wie ist der Ausschank von Alkohol oder der Konsum von Tabakwaren geregelt? Diese und weitere Fragen werden von der Jugendschutzbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises Sylvia Wenz-Gedeon beantwortet.

Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Verein ist eine schwerwiegende Form der Kindeswohlgefährdung mit vielen verschiedenen Gesichtern. Der Schutz der Minderjährigen beginnt mit dem Wissen um Tatumstände. Es geht nicht nur um extreme Ausprägungen von sexualisierter Gewalt, sondern auch um subtilere Formen. Was können wir in Vereinen und Verbänden zum Schutz der Kinder und Jugendlichen beitragen?

Zu was hat uns der Gesetzgeber mit der Regelung des § 72a SGB VIII verpflichtet? Wie soll dies in der Praxis umgesetzt werden? Welche institutionellen Faktoren begünstigen sexualisierte Gewalt? Was können wir tun, wenn wir Verdacht schöpfen?

Zur Diskussion und Beantwortung dieser und weiterer Fragen stehen ihnen, Kriminalhauptkommissarin Tanja Kramper und Stefanie Schlicksupp vom Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich bis 8.7. unter der Mailadresse vereinsbuero@wiesloch.de an, alle Vereine haben auch eine bereits eine schriftliche Einladung erhalten.

 

Quelle: Stadt Wiesloch

 

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