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Kfz-Versicherung: Welche Zusatzleistungen machen Sinn?

9. Juni 2015 | Allgemeines

Kfz-Versicherung: Welche Zusatzleistungen machen Sinn?

Nicht jede Kfz-Versicherung bietet die gleiche Leistung. Das breit gefächerte Angebot an Zusatzpolicen kann verwirren. In dem ein oder anderen Fall ist es aber sinnvoll, einen zusätzlichen Schutz abzuschließen.

Neben der Kfz-Haftpflicht, die für Fahrzeughalter Pflicht ist, kann auch zwischen Vollkasko und Teilkasko gewählt werden, um Schäden am eigenen Auto zu versichern. Die Kaskoversicherung bietet in der Regel bereits umfassenden Schutz und ist ausreichend. Allerdings gibt es noch weitere Tarifoptionen, die sinnvoll sein können.

Rabattschutz verhindert Rückstufung

Wer einen Unfall gebaut hat, wird normalerweise vom Versicherer im Folgejahr in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse gestuft. Damit steigt auch die Kfz-Prämie. Wer einen Rabattschutz als Zusatzoption wählt, wird davon verschont. Das kann, je nach Versicherer, für einen oder sogar mehrere Schäden gelten. Bei der Autoversicherung von CosmosDirekt werden zum Beispiel bis zu drei Schäden im Comfort-Schutz ohne Rückstufung gewährt.

Schutzbrief für Notfälle

Mit einem Schutzbrief erhält man Zusatzleistungen in Not- und Ernstfällen – wie Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppservice oder Betreuung im Ausland. Da dieser Schutz nur ein paar Euro mehr im Jahr kostet, kann es sich lohnen, diese Option zusätzlich zu buchen.

Mallorca-Police im Urlaub

Für Fahrten mit einem Mietwagen ist im europäischen Ausland unter Umständen der Abschluss der sogenannten Mallorca-Police sinnvoll. Denn Mietwägen im Ausland werden manchmal nur mit der jeweils dort gültigen gesetzlichen Deckungssumme versichert. Die ist aber oft zu niedrig, wenn der Mietwagenfahrer einen schweren Unfall verursacht. Die Mallorca-Police schließt dieses Risiko aus. Im Schadensfall begleicht die eigene Kfz-Haftpflicht dann das, was die Deckungssumme der Mietwagenversicherung überschreitet, bis zur Höchstgrenze.

Fahrschutz für Unfälle mit Personenschaden

Kommt bei einem Unfall ein Insasse des Fahrzeugs zu Schaden, können die Ansprüche über die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugfahrers geltend gemacht werden. Der Fahrer erhält allerdings keine Leistungen. Die Fahrschutzversicherung springt deshalb bei selbst- oder teilverschuldeten Unfällen, Unfallflucht oder Unfällen aufgrund höherer Gewalt ein. Zu den Leistungen gehören Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Übernahme der Folgekosten.

Erweiterte Wildschäden

Der Zusammenstoß mit Haarwild – also beispielsweise Rehen oder Wildschweinen – ist bei allen Tarifen einer Teilkaskoversicherung inbegriffen. Eine Kollision mit Haus- oder Nutztieren, also einem Hund oder Rind, ist aber bei vielen Teilkaskoversicherungen nicht mitversichert. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf „Tiere aller Art“ sichert den Fahrer gegen die Unfallfolgen eines Zusammenstoßes mit sämtlichen Wirbeltieren ab.

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