Rund sechs Millionen Gebrauchtwagen wechseln jährlich ihren Besitzer. Nach Schätzungen der Polizei ist bei jedem Dritten der Tacho manipuliert. Durch die Manipulation wird ein geringerer Verschleiß suggeriert um einen höheren Fahrzeugwert zu erzielen. Nach Erkenntnissen einer Sonderkommission der KriPo München liegt die illegale Wertsteigerung im Schnitt bei 3.000 Euro.
Ein technisch versierter Auto-Hacker schließt an der Onboard-Diagnose-Schnittstelle, die seit 2001 (Diesel seit 2004) jedes neue Auto besitzt, ein elektronisches Gerät an. In weniger als 30 Sekunden ist der Tachostand verändert. Profis manipulieren zusätzlich die in Motor- und anderen Steuergeräten vorhandenen Kilometerstände.
Erhöhtes Sicherheitsrisiko
Wer einen Gebrauchten mit falscher Kilometerleistung kauft, zahlt nicht nur einen überhöhten Preis, er geht auch ein Sicherheitsrisiko ein. Immerhin spielt hier ein Laie in der sensiblen Elektronik des Fahrzeugs herum und hofft, dass er Veränderungen nur an den richtigen Stellen der Speicher vornimmt. Doch das ist falsch.
Notwendige Wartungsmaßnahmen sind abhängig von Kilometerständen und finden folglich nicht zum richtigen Zeitpunkt statt. Wird zum Beispiel der Zahnriemen nicht zur rechten Zeit gewechselt, droht neben dem Totalschaden des Motors auch eine Gefährdung der eigenen Person oder Dritter, wenn der Riemen reißt und der Motor schlagartig stehen bleibt.
Die Rechtslage
Noch bis vor wenigen Jahren war das Frisieren des Kilometerstandes nicht verboten. Bestraft wurde nur, wer sich dadurch einen Vorteil verschafft, indem der Käufer nicht informiert wurde. Seit August 2005 steht nach § 22b der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch das Manipulieren unter Strafe. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, was Kriminelle aber nicht wirklich abschreckt. So bringen 60.000 Kilometer weniger auf dem Tacho einen bis zu 25 Prozent höheren Verkaufspreis.
Was Carsten Reinkemeyer, Leiter Fahrzeugtechnik und Sicherheitsforschung im Allianz Zentrum für Technik fordert:
„Tachomanipulationen sind derzeit leicht möglich und zu billig. Wir fordern die Automobilhersteller deshalb auf, die technischen Hürden zu erhöhen, um damit die Manipulation für die Betrüger teurer zu machen. Zusätzlich muss eine zentrale Datenbank mit Abfragemöglichkeit für Autokäufer aufgebaut werden, die unabhängig von den veränderbaren Fahrzeugdatenspeichern eine Dokumentation der technischen Historie eines Fahrzeugs möglich macht.“
Sicherheitsrisiko Tachomanipulation
Bis eine Verschärfung des Gesetzes greift und entsprechende zusätzliche Hürden in die Tat umgesetzt sind, hilft nur eins: Wachsam sein. Wir sagen Ihnen, wie Sie verräterische Spuren beim Gebrauchtwagenkauf entlarven.
Tipps für Autokäufer vom Allianz Zentrum für Technik
Eine absolute Sicherheit gibt es beim Gebrauchtwagenkauf nie. Doch das Risiko übers Ohr gehauen zu werden, lässt sich mit folgenden Tipps reduzieren:
- Serviceheft verlangen. Wenn der Händler das Serviceheft nicht vorlegen kann oder will, Hände weg vom Kauf.
- Fahrzeugleistung hinterfragen. Ein großer Diesel, der es in drei Jahren nur auf 35.000 Kilometer bringt. Kann dies sein? Wie lassen sich starke Jahresschwankungen erklären?
- HU-Bericht begutachten. Lassen Sie sich Berichte von Haupt- und Abgasuntersuchungen zeigen. Den jüngsten HU-Bericht benötigt der Käufer auch für die Zulassung. Prüfen Sie, ob der Verlauf der Kilometerleistung über die Zeit plausibel ist.
- Schnelltest durchführen lassen. Viele Werkstätten und Prüfstellen bieten einen Schnelltest an, bei dem Fachleute das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit prüfen. Dabei können Sie nach möglichen Verschleißspuren schauen, die nicht zum angegebenen Kilometerstand passen und die für Laien auch gar nicht zugänglich sind.
- Auf Verschleißspuren und Hinweise achten. Passen abgenutzte Schalt- oder Türgriffe, verschlissene Fußmatten oder sonstige Abnutzungen zur angegebenen Kilometerleistung? Hängt ein Zettel vom jüngsten Ölwechsel im Motor, der Aufschluss gibt? Befinden sich Aufkleber im Türrahmen, die auf Serviceleistungen wie Wechsel der Bremsflüssigkeit hinweisen? Hier finden sich regelmäßig Kilometerstandangaben.
- Daten bei der Werkstatt abfragen. Teilweise speichern Hersteller bei Wartungs- und Reparaturmaßnahmen den Kilometerstand und die Fahrzeughistorie in einer Datenbank. Ein ehrlicher Verkäufer wird mit der Weitergabe dieser Daten einverstanden sein. Sollte die Werkstatt mit Hinweis auf den Datenschutz partout keine Auskunft geben wollen, hilft es oft schon, einfach nur um eine Bestätigung der im Serviceheft genannten Angaben zu bitten.
- Formulierung im Kaufvertrag beachten. Halten Sie im Kaufvertrag nicht „abgelesener Tachostand“ fest, sondern lassen Sie sich die „tatsächliche Gesamtfahrleistung“ schriftlich zusichern. Wenn`s drauf ankommt, haben Sie damit bessere Chancen vor Gericht.
Quelle:
Versicherungsbüro Udo Gamperling
Allianz Generalvertretung
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