Kreiswahlausschuss lässt 97 Wahlvorschläge zu
Der Kreiswahlausschuss für die Kreistagswahl am 25. Mai 2014 hat insgesamt 97 (2009: 98) für die 16 Wahlkreise eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.
5 Parteien und 2 Wählervereinigungen
Unter Vorsitz des Verwaltungs- und Schuldezernenten Hans Werner begutachteten die vom Kreistag gewählten sechs Beisitzer im Beisein von den Parteien und Wählervereinigungen genannten Vertrauenspersonen die eingereichten Wahlvorschläge vor allem im Hinblick darauf, ob die strengen Formalien wie Einreichungsfrist, richtige Bewerberaufstellung und vorhandene Unterstützungsunterschriften eingehalten wurden. Danach bewerben sich die CDU, SPD, Freie Wähler, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und die LINKE in allen Wahlkreisen. Zusätzlich tritt die Wählervereinigung „Weinheimer Liste“ im Wahlkreis 2 Weinheim an.
719 Männer und Frauen wollen Kreisrat werden
Unter den 719 (2009: 733) Kandidaten und Kandidatinnen der 97 Wahlvorschläge befinden sich 202 (2009: 194) Frauen, was einem Anteil von rund 28 (2009: 27) Prozent entspricht. Vergeben werden 88 (2009: 86) Kreistagsmandate, eine Zahl, die sich über den Verhältnisausgleich auf maximal 105 erhöhen kann.
SPD und FDP mit der Höchstzahl an Bewerbern
Die SPD und die FDP haben mit 129 die höchstmögliche Zahl an Bewerbern eingereicht, darunter 39 Frauen bei der SPD und 27 Frauen bei der FDP, die CDU 128, darunter 38 Frauen, die Freien Wähler gehen mit 127 Bewerbern an den Start, davon 27 Frauen, Bündnis 90/die Grünen mit 102, davon 47 Frauen, die LINKE mit 94 Bewerbern, darunter 22 Frauen und Weinheimer Liste mit zehn, davon vier Frauen. Es bewerben sich insgesamt fünf EU-Bürger, die nicht Deutsche sind, um ein Kreistagsmandat. Sie kommen aus Finnland, Frankreich, Großbritannien, Kroatien und Portugal.
Reihenfolge auf dem Stimmzettel
Schließlich hat der Wahlausschuss noch die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel festzustellen, die sich bei den im Kreistag vertretenen Parteien und Wählervereinigungen nach ihrer gleichwertigen Gesamtstimmenzahlen im Wahlgebiet bei der Kreistagswahl 2009 richtet. Danach ergibt sich folgende Reihenfolge: CDU, SPD, Freie Wähler, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die LINKE. Es schließt sich die Wählervereinigung „Weinheimer Liste“ an.
Erstmals darf ab 16 gewählt werden
Und es gibt noch weitere Neuerungen bei der diesjährigen Kreistagswahl. So dürfen erstmals junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr Mitglieder des Kreistags wählen (aktives Wahlrecht), aber selbst nicht für die Wahl kandidieren (passives Wahlrecht).
Ausgezählt wird jetzt nach Sainte-Laguë
http://www.wahlrecht.de/verfahren/stlague.html
Ebenso wird erstmals das Wahlergebnis der Kreistagswahl nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Laguë – zuvor D`Hondt – ermittelt. Diese Verfahren unterscheiden sich darin, dass das D’Hondt-Verfahren die Sitzansprüche generell abrundet, das Sainte-Laguë-Verfahren die Standardrundung verwendet. Es werden bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens die Stimmenzahlen also nicht durch die Zahlen 1; 2; 3; …, sondern durch 0,5; 1,5; 2,5; …(alternativ durch 1; 3; 5; … ) geteilt, und die Sitze werden in der Reihenfolge der größten sich ergebenden Höchstzahlen zugeteilt. Mögliche Verteilungsverzerrungen zu Gunsten großer Parteien, welche dem D’Hondt-Verfahren innewohnen, treten hierdurch nicht auf. Die Sitzzuteilung nach Sainte-Laguë verhält sich neutral zur Stärke der Parteien.
Informationen rund um die Kommunalwahlen finden Sie hier:
Informationen für Erstwähler gibt es hier:
Quelle: Landratsamt des Rhein-Neckar Kreises