(zg) Großteil der Bebauung ist risikoarm – Entschärfung des Erlasses entspricht Wunsch vieler Kommunalpolitiker
„Bei der Prüfung der Sicherheit von Kreisverkehrsplätzen sollen die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg stärker mit Augenmaß vorgehen“, sagt der grüne Landtagsabgeordneter Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr. „Nicht jede Kreiselbebauung ist gefährlich. Hier bedarf es einer Einzelfallprüfung.“
In einem Abgeordnetenbrief an das Verkehrsministerium hatte sich Schmidt-Eisenlohr bereits im Sommer letzten Jahres für eine Einzelfallprüfung speziell im Falle des Leverkreisels in Rauenberg eingesetzt. Für den Abgeordneten war schon damals klar, dass eine Reduzierung des Gefahrenpotentials durch alternative Maßnahmen wie beispielsweise das Pflanzen von Büschen, eine Aufschüttung, eine Gefahrenbeschilderung oder ein Geschwindigkeitsblitzer erreicht werden kann. „Es freut mich umso mehr, dass jetzt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Das war eine richtige Entscheidung und entspricht dem Wunsch vieler Bürgermeister, Gemeinderäte und Angeordneten. Es muss also niemand befürchten, dass von heute auf morgen in den Städten und Dörfern die Kreiselkunst abgerissen wird.“
Im Erlass des Verkehrsministeriums geht es darum, dass beim Neubau von Kreisverkehrsplätzen außerhalb von Ortschaften künftig auf Kunstwerke verzichtet werden soll. Im Übergangsbereich bleibt auch bei Neubauten im Einzelfall eine künstlerische oder bauliche Gestaltung möglich. Damit wurde laut Schmidt-Eisenlohr der Erlass eindeutig entschärft. Es gebe darüber hinaus keine Regelung, wonach bestehende Hindernisse entfernt werden müssen. „Der Großteil der Kreiselverkehrsplätze in Baden-Württemberg sei laut Schmidt-Eisenlohr ohnehin risikolos bis risikoarm. „Von den bislang geprüften 515 außerhalb liegenden Kreisverkehrsplätzen an Bundes- und Landesstraßen gelten nur 100 als besonders risikovoll. Hier wurden bereits bei 35 Fällen die Hindernisse aus den Mittelinseln entfernt“, sagt der grüne Abgeordnete weiter.
Schmidt-Eisenlohr geht davon aus, dass wenn der neue Umsetzungserlass seitens des Regierungspräsidiums vorliegt, es auch zu einer neuerlichen Überprüfung des Leverkreisels kommen wird. „Wie jetzt beim Leverkreisel in Rauenberg verfahren wird, liegt im Verantwortungsbereich der unteren Verwaltungsbehörde, aber ich bin zuversichtlich, dass es in Rauenberg zu einer Neubeurteilung kommen bzw. eine einvernehmliche Lösung gefunden wird, die sowohl zur Verbesserung der Verkehrssicherheit als auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt“, so der Abgeordnete.
Quelle: Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr MdL