Die ursprünglich für 25. Mai geplante Sitzung des Jugendgemeinderats entfällt.
Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Wahl des Jugendgemeinderats im Juni 2023. Kandidieren können alle jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren, die bereit sind, sich mit Interesse und Engagement für Jugendthemen in Wiesloch einzusetzen. Staatsangehörigkeit und Schulzugehörigkeit spielen hierbei keine Rolle. Die Amtszeit im Jugendgemeinderat beträgt 3 Jahre. Die Mitgliedschaft im Jugendgemeinderat bietet jungen Menschen vielfältige Möglichkeiten, Erfahrungen zu sammeln und die eigene Persönlichkeit zu stärken.
Eine Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Jugendgemeinderat, etwa zur Beilage zu Bewerbungen, ist jederzeit möglich.
Interessierte Jugendliche melden sich bitte bei der Geschäftsstelle des Jugendgemeinderats unter [email protected].
Weitere Infos sind auch auf www.wiesloch.de veröffentlicht.
Quelle: Stadt Wiesloch