Am Dienstag, 23. Mai, findet um 17.30 Uhr im Rathaus eine Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar statt.
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie des zeitlich befristeten Ehegattenvertretungsrechts können sich Interessierte am Dienstag, 23. Mai, um 17.30 Uhr im Ratssaal des Rathauses informieren.
Fragen rund um die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Tillmann Schönig von der Betreuungsbehörde und Sandra Glaser vom Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar.
Die Teilnahme an diesem Informationsabend ist ohne Anmeldung kostenfrei möglich.
Text: Stadt Walldorf