Am Montag, 3. Juni, um 18. 30 Uhr bieten die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und der Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar im Ratssaal des Walldorfer Rathauses eine Informationsveranstaltung zum Themenkreis Vorsorgevollmacht und Co. an.
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte am 3. Juni informieren.
Als Experten informieren Tillman Schönig, Leiter der Betreuungsbehörde Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, und Sandra Glaser vom ARV Rhein-Neckar, die auch gerne auf Fragen aus dem Publikum eingehen.
Bitte anmelden
Um Anmeldung unter der Telefonnummer (0 62 21) 5 22-21 70 oder per E-Mail an [email protected] wird gebeten.
Text: Stadt Walldorf