Wie viele Asylbewerber gibt es in Deutschland?
In den ersten sechs Monaten von 2015 wurden in Deutschland rund 179.000 Asylanträge gestellt, davon 160.000 Erstanträge. Das sind mehr als doppelt so viele wie im selben Zeitraum 2014. Mehr als ein Drittel (rund 35 Prozent) aller Anträge, über die im ersten Halbjahr 2015 entschieden wurde, wurden angenommen. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die sogenannten „formellen Entscheidungen“ ab, die sich anderweitig erledigt haben, kommt man auf eine „bereinigte“ Schutzquote von 47 Prozent.
2014 wurden in Deutschland 202.834 Asylanträge gestellt, davon 173.072 Erstanträge. Das sind wiederum etwa 60 Prozent mehr als 2013. Von den rund 129.000 Anträgen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2014 bearbeitete, wurden rund 40.000 positiv entschieden – das ergibt insgesamt eine Schutzquote von etwa 30 Prozent. Die „bereinigte“ Schutzquote belief sich auf rund 50 Prozent.
Die Asyldebatte und ihre Folgen
Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs Ende der 80er Jahre und mit dem Jugoslawienkrieg Anfang der 90er Jahre stieg die Zahl der Asylbewerber stark an: Lag die jährliche Zahl der Asylanträge 1987 noch bei 57.000, so lag sie laut Asylgeschäftsstatistik 1992 bei 438.000. Bei dieser Zahl handelt es sich allerdings nicht um die tatsächlichen Personenzahlen, da Mehrfach- und Folgeanträge beinhaltet sind. Erst seit 1995 wird nach „Erstanträgen“ unterschieden, die der Zahl der neuen Asylbewerber entspricht.
Es folgte eine stark polarisierte Asyl-Debatte, die der Historiker Ulrich Herbert als „eine der schärfsten, polemischsten und folgenreichsten innenpolitischen Auseinandersetzungen der deutschen Nachkriegsgeschichte“ bezeichnet. Sie wurde begleitet von gewaltsamen Übergriffen wie den Brandanschlägen in Rostock Lichtenhagen, Mölln und Solingen auf Asylbewerberunterkünfte und Wohnhäuser von Einwanderern.
Im Jahr 1993 wurde schließlich der sogenannte Asylkompromiss vom Parlament verabschiedet. Dieser sah eine maßgebliche Einschränkung des Art. 16a GG vor – wer seither über einen „sicheren Drittstaat“ einreiste, konnte sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen, es sei denn, er kann die gesetzliche Vermutung der Sicherheit in seinem Einzelfall entkräften.
Mit der Änderung des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes und dem nahezu zeitgleichen Ende des Jugoslawienkriegs sanken die Zahlen in Deutschland wieder und lagen ab 1998 deutlich unter 100.000 Asylbewerbern pro Jahr.
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