Notbetreuung an Schulen und Kindertageseinrichtungen in den Osterferien
Im Schreiben vom 26.3.2020 hat die Landesregierung die Gemeinden und Träger der Kindertagesstätten und Schulen darum gebeten, die Kinder von Personengruppen, deren Arbeit unverzichtbar für die Gesellschaft ist, auch in den Osterferien in Notgruppen zu betreuen.
Die Stadt Wiesloch organisiert die Notbetreuung für
- alle städtischen Grundschulen gemeinsam mit den Schulleitungen, Lehrern und Kernzeitkräften vor Ort
- den Städtischen Kindergarten in Schatthausen
Eltern, die im Zeitraum vom 06.04.-17.04.2020 einen Bedarf für eine Notbetreuung haben und deren Kinder diese Einrichtungen besuchen, sollen diesen Bedarf bis spätestens Donnerstag, den 02.04 2020, um 12 Uhr melden. Die Verteilung der Plätze für die Notbetreuung erfolgt am Donnerstagnachmittag. Die Eltern werden anschließend informiert.
Die Anmeldung für diese Notgruppen erfolgt zentral mit einem Formblatt, dieses finden Eltern auf www.wiesloch.de www.wiesloch.de/pb/notbetreuung.html, welches dann möglichst per E-Mail an [email protected] zurückgeschickt wird.
Für weitere Einrichtungen werden die Notbetreuungen durch die Einrichtungen selbst organisiert. Im Einzelnen:
- Für die 5. und 6. Klassen der weiterführenden Schulen organisieren die Schulen die Notbetreuung selbst. Bitte werden Sie sich direkt an Ihre Schule.
- Die Notbetreuung an den sonstigen Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderkrippen organisieren die jeweiligen Träger mit den betroffenen Eltern in den Einrichtungen. Bitte wenden Sie sich direkt an ihre Einrichtung.
Die Notbetreuung richtet sich an Kinder, sofern beide Erziehungsberechtigte (bzw. der oder die Alleinerziehende) im Bereich der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ tätig sind und daher an ihren Arbeitsplätzen dringend zum Erhalt der Infrastruktur gebraucht werden. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus „schwerwiegenden Gründen“ (z.B. der Partner befindet sich wegen eigener Erkrankung stationär in der Klinik) an der Betreuung des Kindes gehindert ist. In besonderen Situationen ist über den Einzelfall unter Anlegung strenger Maßstäbe zu entscheiden.
Zur kritischen Infrastruktur gehören Beschäftigte, der Gesundheitsversorgung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Einrichtung für Menschen mit Behinderung, stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe), der Lebensmittelbranche, ebenso der zentralen Stellen von Staat Justiz und Verwaltung, Rundfunk und Presse, Beschäftigte ambulanter Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe (§§ 67 ff. SGB XII), gemeindepsychiatrischer und sozialpsychiatrischer Einrichtungen (mit Versorgungsvertrag), ambulanter Einrichtungen der Drogen- und Suchtberatungsstellen sowie Beschäftigte, die im Bestattungswesen tätig sind.
Genaue Information bietet die aktuelle Verordnung der Landesregierung in der Fassung vom 28.3.2020 unter www.wiesloch.de.
In den einzelnen Einrichtungen wird die jeweilige Betreuungszeit den üblichen Schulzeiten und für die Kernzeitkinder den Zeiten der Kernzeitbetreuung entsprechen. Es soll jedoch nur der notwendige Bedarf angemeldet werden.
Ausgeschlossen von der Notbetreuung bleiben Kinder, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet bzw. im Ausland befanden, ferner Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur zeigen.
Für Fragen steht die Schulverwaltung der Stadt Wiesloch unter 06222/84-259 und 06222/84-275 zur Verfügung und das Generationenbüro für den Städtischen Kindergarten unter Tel. 06222/ 84-308 oder 06222/84-381 bzw. [email protected].
Quelle: Stadt Wiesloch
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