Landschaftsschutzgebiet respektieren
Das Hochholz gilt als beliebtester Wald der Walldorfer und ist gerade bei den hochsommerlichen Temperaturen wegen des Hochholzer Sees ein attraktives Ziel.
Dies musste auch die Polizei dieser Tage wieder feststellen, als sie einige Personen im Uferbereich und im See schwimmend antraf und auffordern musste, diese Bereiche unverzüglich zu verlassen.
Obwohl es durchaus verlockend ist, den See für ein erfrischendes Bad zu nutzen, ist dies sowohl für Mensch als auch Hund ganzjährig verboten.
Entsprechende Schilder weisen vor Ort ausdrücklich darauf hin, dass Uferbereich und See nicht betreten werden dürfen. Der Grund dafür ist, dass der Hochholzer See in einem Landschaftsschutzgebiet liegt und einen wertvollen Lebensraum für Fische und Wasservögel darstellt, der nicht gestört werden darf.
Vor allem der Schilfsaum ist ein sehr sensibler Bereich, in dem Vögel brüten. „Der Schutz unserer Natur geht uns alle an. Wir alle müssen dafür sorgen, der Natur und vor allem den hier lebenden Tieren ihren Raum zu lassen“, appelliert Bürgermeisterin Christiane Staab an die Vernunft aller, die hier gerne unterwegs sind.
Die für diesen Waldsee gültige Rechtsverordnung bestimmt, dass im gesamten Seebereich weder Personen noch Hunde baden dürfen. Auch das Bootfahren, der Aufenthalt mit Luftmatratzen und Ähnlichem auf dem See ist untersagt. Im gesamten Uferbereich von Wasserlinie bis Böschungsoberkante sind das Lagern und das Laufenlassen von Hunden verboten. Die Polizei und der städtische Ordnungsdienst führen regelmäßig Kontrollen durch. Wer gegen die Regelungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Idyllisch, aber nicht zum Baden – der Hochholzer See
Text und Foto: Stadt Walldorf