Vertrag mit der NetCom BW ist unter Dach und Fach: Innovative Produkte und Dienstleistungen rund um Telefonie, TV und schnelles Internet für private Kunden und Unternehmen
Vor knapp zwei Wochen gab die Verbandsversammlung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar den Zuschlag, jetzt erfolgte zeitnah der zweite Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der NetCom BW GmbH: der Vertrag für den Betrieb des künftigen Glasfasernetzes im Rhein-Neckar-Kreis ist offiziell unterzeichnet.
Private Kunden und Unternehmen können sich demnach auf entsprechende Produkte und Dienstleistungen rund um Telefonie oder TV freuen, ganz besonders jedoch auf die Vorzüge des schnellen Internets.
Direkt einher mit der neuen und zukunftssicheren Glasfasertechnologie geht die Steigerung der regionalen Wohn- und Lebensqualität sowie die Schaffung neuer und zukunftsfähiger Arbeitsplätze.
Neues Zentrallager und mögliche Synergien beim Glasfaserausbau
Die umfangreichen Verlegearbeiten erfordern naturgemäß eine möglichst griffige Logistik. Zum einen in Sachen Materialvorhaltung, zum anderen hinsichtlich sinnvoller Synergien bei den Verlegemaßnahmen selbst.
„In beiden Fällen haben wir entsprechende Verhandlungen mit der Netze BW geführt und können erfreuliche Ergebnisse vermelden“, informiert Fibernet-Geschäftsführer Peter Mülbaier. So kann ab sofort von einem großzügigen, in Wiesloch gelegenen Materiallager aus die Beschaffung, die Bevorratung und die Bereitstellung der diversen Materialen zentral organisiert werden.
„Der entsprechende Kooperationsvertrag mit der Netze BW ist jetzt ebenfalls unterschrieben“, so Mülbaier. „Hinsichtlich der Kabeltrassen sind wir aktuell in Gesprächen mit der Netze BW, in wieweit deren Verlegungsmaßnahmen im Strombereich mit unseren im Bereich des Glasfaserausbaus koordiniert werden können. Wir wollen diese Synergien nutzen, damit die Arbeiten zügig vorankommen und wir den Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises so bald als möglich die neue Infrastruktur zur Verfügung stellen können“.