Freitag, der 13. Juni ist bundesweiter Rauchmeldertag – an diesem Tag informiert Sie ihre Feuerwehr Horrenberg-Balzfeld von 16 Uhr bis 20 Uhr im Feuerwehrgerätehaus rund um das Thema Rauchmelder
(hjj) Prävention, oder auch Lernförderung ist das Schlagwort, wenn es um Sicherheit, Vorbeugung und Gesundheit geht! Was liest man in den vergangenen Tagen und Wochen über Brände, die Gott sei Dank meist nur mit Sachschaden ausgehen. Was liegt da näher, als nach bestem Wissen und Gewissen vorzubeugen. Aus diesem Grunde bietet die Feuerwehr Horrenberg-Balzfeld eine Info-Veranstaltung an.
Grundsätzlich Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg – Für welche Wohnungen?
· alle Neubauten und Umbauten seit dem 11.Juli 2013
· alle Bestandswohnungen müssen bis zum 01.01.2015 im Rahmen der Rauchmelderpflicht nachgerüstet werden
Auch ein Rauchmelder braucht Pflege
Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden mein Leben und das meiner Familie? – Rauchmelder.
Deswegen gibt es mittlerweile in 13Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht. Viele Vermieter sind ihren Pflichten zur Installation von Rauchmeldern bereits nachgekommen. Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, sind jedoch oft unzureichend informiert. Deshalb stehen sie beim diesjährigen Rauchmeldertag am 13. Juni 2014 im Vordergrund.
Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte
Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an einem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder mit dem „Q“ werden einer erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt. „Damit Käufern, die besonderen Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit legen, eine verlässliche Entscheidungshilfe geboten werden kann, gibt es das „Q“ als unabhängiges „Qualitätszeichen“, erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention e.V.
Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen
Laut den Bauordnungen der Bundesländer mit Rauchmelderpflicht müssen Rauchmelder in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden nicht vergessen.
Regelmäßige Wartung
Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. „Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die Wartung beinhaltet u. a. das Drücken der Prüftaste nach Herstellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet“, so Mike Filzen, Pressesprecher der Feuerwehr Essen. Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher gehen will, beauftragt am besten einen Dienstleister, der z. B. den bundesweiten Standard des Forums Brandrauchprävention „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt. Ob der Vermieter oder der Mieter für die Wartung zuständig ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Alle Informationen zur Rauchmelderpflicht in den Bundesländern und zu Rauchmeldern allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de
Fotos Hans-Joachim Janik
Graphic und Text: Feuerwehr Horrenberg/Balzfeld (CSM) Christopher S. Müller