Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden
Wiesloch/Rhein-Neckar-Kreis, 12.11.2018 – Für den sogenannten Wesenstest d.h. die Prüfung von Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden ist die Kreispolizeibehörde des Rhein-Neckar-Kreises zuständig. Die Kreispolizeibehörde ist dem Ordnungsamt des Rhein-Neckar-Kreises angegliedert und der Sitz der Behörde befindet sich in Weinheim.
„Bis Ende November werden wir insgesamt 30 Hunde dem Wesenstest unterzogen haben. Durchgefallen ist bis dato noch keiner der Hunde. Bei zwei Hunden wurde der Test lediglich abgebrochen, damit bestimmte Situationen nochmal geübt werden können“ so Herr Hartlieb (LRA Referatsleiter).
„Die Mindestanforderungen an die Haltung von Hunden sind in der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegt. Zu den Anforderungen an die artgerechte Haltung gehören neben der tiergerechten Versorgung mit Futter und Wasser und einer ausreichenden Gesundheitsvorsorge vor allem ein regelmäßiger Auslauf und ausreichende Sozialkontakte, sowohl zu anderen Hunden als auch zu Menschen.“ so das LRA.
Fehlendes Grundwissen, besteht bei vielen Hundebesitzern, das ist durch aus des öfteren festzustellen – so meine eigenen Beobachtungen und subjektiven Empfindungen. Hundehaltung oder die Haltung von Tieren generell ist mit Verantwortung verbunden. Viele sind sich dessen nicht wirklich bewusst. Noch haben sie erkannt was für eine Freude es bringen kann sich intensiver mit seinem Hund zu beschäftigen, als nur die lässtigen Pflicht-Gassigänge zu tätigen.
Sehr viele Hundehalter neigen dazu ihren Hund zu vermenschlichen, ihn wie einen Menschen zu behandeln
„Dabei werden Fehler in der Erziehung, Haltung und der Gefahrenabwehr gemacht. Eine häufige Ursache für Verhaltensprobleme, ja sogar für ein gefährliches Verhalten von Hunden, ist das Unvermögen der Menschen, die „Sprache“ der Hunde zu verstehen. so Untersuchungen zum Nutzen der von Tierärzten durchgeführten Kurse „Hundeführerschein – Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden“ aus dem Institut für Tierschutz, Verhaltenskunde und Tierhygiene der Tierärztlichen Fakultät München der Ludwig – Maximilians – Universität München Vorstand: Prof. Dr. M. H. Erhard.
„Es ist bekannt, dass die Persönlichkeit, die generelle Einstellung zu Hunden und das Wissen des Hundehalters über Hunde die Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden beeinflussen kann. Zu „Problemhunden“ kommt es häufig, wenn die falschen Menschen Hunde „erzeugen“, kaufen, halten und ausbilden. Aber auch bei den Hunden selbst kann die Ursache für ein Problemverhalten liegen. So spielen Faktoren wie etwa Erkrankungen und Schmerzen, Erfahrungen einschließlich Lernen und Training sowie die Genetik eine Rolle“ so das LRA gegenüber WiWa-lokal.
„Für Hunde, bei denen die Kampfhundeeigenschaft nicht widerlegt ist, besteht Leinen- und Maulkorbzwang. Darüber hinaus besteht für weitere Rassen ein Leinenzwang. Individuell gefährliche Hunde jeder Rasse sind so zu halten, dass von diesen keine Gefahren für Personen und andere Tiere ausgehen“ lauten die Bestimmungen.
Lassen wir uns, liebe Leser nicht immer den Frame d.h. Rahmen „Kampfhund“ vor Augen führen und somit immer die Bilder bestimmter Hunderassen – alle Hunde können beissen. Zu Erkennen bei welchem die Wahrscheinlichkeit dies zu tun, auch nur im Ansatz hoch ist, ist Aufgabe des Wesenstests.
Und da zählt eben die Erfahrung der Prüfer. Harald Hohmann, Leiter der Hundestaffel des Polizeipräsidiums Mannheim verfügt über sehr viel Erfahrung und Sachverstand bezüglich Hunde. Wie man einen Hund lesen kann weiss er genau, Ohren, Augen, Rute und Fell sind Stimmungsanzeiger. Ebenso eine geduckte Haltung, gestellte Ohren und Rute sowie ein fixierter Blick etc.
Persönliche Anmerkung des Autors: Bei der Haltung von Hunden halte ich es grundsätzlich für sinnvoll als Hundebesitzer Mitglied in einem Hundeverein zu sein. Schon in der Welpengruppe lernt der Hund wichtiges für’s Leben. Später wird dies schwieriger und erfordert mehr Einsatz vom (insb. unerfahrenen) Hundebesitzer. Im Hundeverein wird man auch zun erfahrenen Hundebesitzer.
Bei meiner journalistischen Tätigkeit lerne ich immer wieder neue Menschen kennen und deren teilweise tragische Schicksale. So traf ich letztes Jahr im Zuge der Berichterstattung über den Volksbank Firmenlauf in Walldorf Volker Lauble.
„Im Alter von 56 will er seinen ersten Marathon laufen, doch dann kommt alles ganz anders. Ein Hundebiss beim Trainingslauf führt zur Sepsis. 37 Tage liegt er auf der Intensivstation, überlebt nur mit „Ach und Krach“, wie er heute sagt. Fünfmal wird er in zwölf Tagen operiert, doch die Infektion ist zu weit ausgebreitet. Am 4. August 2014 steht er vor einer Wahl: Das rechte Bein muss vollständig amputiert werden. Das linke Bein kann bis zum Vorfuß erhalten werden, die besten Perspektiven für seine berufliche und sportliche Zukunft bietet ihm aber die vollständige beidseitige Amputation.“ – Quelle: Anpfiff ins Leben
Rasse, Grösse oder Gewicht eines Hundes spielen in so einem Falle keine Rolle, schon ein kleiner Biss kann Keime übertragen. Man könnte klar sagen, dies ist ein Einzelfall und die Wahrscheinlichkeit sei relativ gering, jedoch ist sie sicherlich nicht völlig auszuschliessen. Daher sind Hundebisse generell zu vermeiden.
WiWa-lokal: Der Wesenstest gilt hauptsächlich für Listenhunde, welche jedoch einen verschwindend geringen Teil der Hundepopulation ausmachen. Halten Sie einen generellen Hundeführerschein vor der Anschaffung eines Hundes für sinnvoll?
LRA: „Das Tierschutzgesetz fordert in § 2 Sachkunde von jedem Tierhalter, ohne eine Verpflichtung, diese Sachkunde gegenüber einer Behörde nachweisen zu müssen. Die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins oder eines allgemeinen Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden unabhängig ihrer Rasse ist nach unserer Kenntnis nicht geplant.“
Die Tierschutzorganisation PETA fordert bundesweit verbindlichen Hundeführerschein
„Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Hundehalter sachkundig mit ihrem Tier umgehen und die Signale ihres Vierbeiners richtig deuten. Das Training vermittelt dem potenziellen Hundehalter Kenntnisse über die Anforderungen der Hundehaltung, die für ein tiergerechtes Leben der Hunde unerlässlich sind. Der Halter lernt, seinen vierbeinigen Freund besser einzuschätzen und erfährt, was in kritischen Situationen zu tun ist. Gefährliche Zwischenfälle – zum Beispiel Beißunfälle – können auf diese Weise vermieden werden. Dies verhilft dem Hund zu einem besseren Leben und einem entspannten Verhältnis zu „seinem Menschen“. Der Sachkundenachweis kann zudem Spontankäufe verhindern – denn gerade Hunde werden später häufig ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben, weil sich die Halter im Vorfeld nicht ausreichend informieren. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen. Darüber hinaus erleichtert die verpflichtende Registrierung auch die Suche nach dem Besitzer eines weggelaufenen Tieres und macht zudem ein Aussetzen des Tieres unmöglich.“ so PETA.
Insgesamt ermögliche diese Regelung ein reibungsloseres Zusammenleben von Mensch und Tier und hilft dabei, Hunden ein Schicksal im Tierheim zu ersparen.
Eine Studie zum Nutzen der BLTK-Hundeführerscheinkurse „Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden“ kam im Jahr 2006 zu dem Schluss, dass ein freiwilliger Hundeführerschein eine signifikante Verbesserung des Wissens aller Teilnehmer bewirke. Mittelbar verbessere sich ihr Umgang mit dem Hund und dessen Verhalten.
„Niedersachsen hat 2011 als erstes Bundesland die Einführung eines Sachkundenachweises beschlossen – seit Juli 2013 müssen zukünftige Hundehalter in Theorie und Praxis belegen, dass die Kommunikation mit ihrem tierischen Begleiter funktioniert. Mit dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden hat Niedersachsen auch die „Rasseliste“ wieder abgeschafft – ein wichtiges Zeichen gegen die Stigmatisierung einzelner „Rassen“ so die Tierschutzorganisation. Und erklärt weiter: „Wer in München nach dem 01.05.2014 einen Hundeführerschein abgelegt hat, kann sich für ein Jahr von der Hundesteuer befreien lassen. In Mannheim gilt eine zweijährige Steuerbefreiung für alle Hunde, deren Halter den Hundeführerschein nach dem 1. Januar 2016 erworben haben. Wer in Berlin ab dem 1. Januar 2017 einen Hund neu aufnimmt, ist dazu aufgefordert, sich die notwendige Sachkunde anzueignen“.
Die Diplompsychologin Dr. Silke Wechsung äußerte sich zu der Frage, ob sich Gesetze an der Größe des Hundes orientieren sollten, wie folgt: „Der Fokus muss auf den Halter fallen statt auf Größe, Gewicht oder Rasse eines Hundes. Ich würde das Ganze viel präventiver angehen: Bevor sich jemand einen Hund anschaffen darf, muss ein Sachkundenachweis stattfinden. Zum Angeln brauche ich einen Angelschein, aber einen Hund kann ich mir einfach im nächsten Hinterhof kaufen, ohne mir jemals über Verhalten, Verantwortung oder Erziehung Gedanken gemacht haben zu müssen.“
Kinder müssen über Hundeverhalten, Gefahren und Aggressionssignale informiert werden
Oft führt auch das Fehlverhalten des Menschen insbesondere von Kindern zu Beißvorfällen. Eltern sollten ihren Kindern den richtigen Umgang mit Tieren beibringen. Wenn diese allerdings selbst keinen oder wenig Bezug zu Tieren haben, sollten die Eltern Kindergarten oder Schule ansprechen. So kann ein Besuch im Tierheim, beim Tierarzt oder bei einem Hundeverein – eine wichtige Unterrichtslektion sein unter dem Motto: „Was für’s Leben gelernt“.
Weiterführende Informationen:
WiWa-lokal: Ihre Kollegen aus Bayern haben eine kindgerechte Fibel veröffentlicht, ist Ihnen diese Bekannt? Gibt es vergleichbares im RNK?
LRA: Die Fibel der Polizei Bayern zur Hundebissprävention ist dem Veterinäramt bekannt. Eine Bissprävention für Kinder wird vom Veterinäramt und Verbraucherschutz nicht durchgeführt. Uns ist eine Lern-Software für Kinder zwischen drei und sechs Jahren bekannt, die wir empfehlen können. Hier klärt ein Comic-Tier „Der Blaue Hund“ mit Namen „Blau“ auf. Entwickelt wurde das Programm vor ca. 10 Jahren in Belgien von Tier- und Kinderärzten, Ethologen, Psychologen, Pädagogen und Künstlern. In Deutschland hat die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) mit Sitz in Gießen die Betreuung und Verbreitung des Bisspräventions-Programms „Der Blaue Hund“ übernommen „Blau“ reagiert bei richtigen Antworten mit einer kleinen, lustigen Geschichte. Für die Eltern gibt es ein Begleitheft. Der Lerneffekt für die Altersgruppe von drei bis sechs Jahren ist durch Studien wissenschaftlich belegt.
Uns sind folgende Projekte und Materialien bekannt, die wir besonders empfehlen können:
- „Der Blaue Hund“ ist ein länderübergreifendes Projekt, erhältlich als CD oder zum Download mit Begleitbuch. In App-Stores zu finden unter „The Blue Dog“.
- „Tapsi komm“ ist eine Broschüre des Schweizer Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und für Kinder ab vier Jahre konzipiert.
- „Beißt der?“ ist ein Schulprojekt in Bayern für die zweite Klasse Grundschule.
Weitere Infos auch auf der Website des Landratsamtes:
https://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/landratsamt/haltung+von+kampfhunden.html
Lesen Sie auch Teil 1 des Berichts zum Wesenstest:
Bin kein Kampfhund, bin ein Frosch – Oberbürgermeister überzeugt sich selbst davon – Bericht Teil 1
Text und Fotos: Robert Pastor
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