In Polizeiberichten, in sozialen Netzwerken und in speziellen Apps wird fast täglich vor giftigen oder mit gefährlichen Gegenständen versehenen Giftködern gewarnt. Mal trifft es Hunde, mal Katzen, mal Pferde. Wenn es seinem Tier schlecht geht, denkt man nicht immer gleich an Gift. Das Alter, eine Vorerkrankung oder was auch immer sind die ersten Erklärungsversuche. Doch dann muss alles ganz schnell gehen. Jede Minute zählt, um sein Tier zu retten. Es wird gemeinsam gekämpft und gelitten. Für Mensch und Tier ist es die Hölle – mit unbekanntem Ausgang.
Es gibt leider keine Statistik, die es belegen kann, da derartige Vergehen nicht in der Kriminalstatistik landen. 2015 wurde das Tom-Tatze-Tierheim selbst Opfer solch einer feigen Attacke. Seitdem sind die Mitarbeiter äußerst sensibel bei dem Thema. Es ist nicht zu übersehen, die Zahl solcher Attacken ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mit Anzeigen sind viele Menschen zögerlich. In der Regel gelingt es den Ermittlern auch nicht, den Täter oder die Täterin zu fassen. Keine Zeugen – Keine Hinweise. Als Motive für solch eine Tat gelten Streitigkeiten, Mutproben, Aggressionsabbau, Langeweile oder einfach nur fehlende Empathie gegenüber Tieren. Das Ziel ist dabei immer das gleiche: Das Tier soll möglichst grausam sterben.
Einen 100% Schutz gibt es nicht. Augen auf beim Gassigehen ist das Einzige, was hilft. Seinem Hund sollte man auch von Anfang an beibringen, nichts aufzunehmen, was irgendwo herumliegt. Zusätzliche Hilfe können spezielle Internetseiten und Apps bieten.
Der Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf bittet darum, solche Fälle unbedingt zur Anzeige zu bringen. Wer Giftköder auslegt, um damit z.B. einen Hund zu töten, macht sich nach § 17 TierSchG strafbar. Die Strafverfolgung von Hundevergiftern, die Giftköder auslegen erfolgt indes nur wenn der Geschädigte Hundebesitzer Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Strafe hierfür kann gemäß TSchG Geldstrafen bis zu 25.000 Euro betragen.