Gemeinsame Gewässerschau am Kehrgraben auf den Gemarkungen Wiesloch, Rauenberg und Malsch durchgeführt
(dazu Foto/Stadt Wiesloch: Entlang des Grabens wurden die
Durchlässe überprüft und die Fließgeschwindigkeit des Gewässers kontrolliert)
Die Kommunen in Baden-Württemberg sind für rund 90 % der Fließgewässer unterhaltspflichtig, nur die großen Flussgebietsabschnitte werden durch das Land betreut. Als sogenannte Träger der Unterhaltungslast sind die Städte und Gemeinden verpflichtet regelmäßig sogenannte Gewässerschauen abzuhalten, zu denen das Wasserrechtsamt und andere Behördenvertreter, aber auch der Naturschutz und betroffene Anlieger einzuladen sind. Ziel ist die Überprüfung des Gewässerzustandes mit seinen Ufern, den Dämmen und dem begleitenden Bewuchs. Neben dem Hochwasserschutz und einem ungestörten Abfluss steht das ökologische Potential des Gewässers im Focus einer regelmäßigen Überprüfung.
In Abstimmung mit den Nachbargemeinden Rauenberg und Malsch hatte die Stadt Wiesloch zur Gewässerschau am Kehrgraben eingeladen. Die Einladung stieß auf sehr großes Interesse bei den Behörden, aber auch bei den Anliegern, sodass Meinrad Singler von der Fachgruppe Technischer Service und Umweltschutz an die zwanzig Teilnehmer beim vereinbarten Treffpunkt am Erlenhof begrüßen konnte.
Die Vertreter der Landwirtschaft bemängelten eine ihrer Meinung nach unzureichend durchgeführte Grabenpflege und mahnten eine Grabenräumung an, um den nach ihrer Meinung ungenügenden Abfluss des Kehrgrabens zu verbessern. Dies führe zu Wassereintritten in der benachbarten Hoflage, aber auch zu Ernteausfällen in den Kulturen. Die anwesenden Vertreter des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft wiesen darauf hin, dass die ungewöhnlich nasse Witterung in diesem Jahr in der gesamten Republik zu Ernteausfällen geführt habe und ein Ausräumen der Grabensohle in diesem Fall nicht erforderlich sei. Dr. Brigitta Martens-Aly vom Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg-Mühlhausen stellte fest, dass ein hydrologisches Gutachten zum Kehrgraben nachgewiesen habe, dass das Grabensystem zur Entwässerung der anfallenden Oberflächen- und Grundwässer diene, jedoch nicht für eine Drainage der angrenzenden Wiesen- und Ackerflächen geeignet sei.
Art, Umfang und Zeitpunkt der notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen beherrschten die Diskussionen an diesem Nachmittag. An sechs Stationen wurden die Abflussgeschwindigkeit, die verdolten Durchlässe, die Grabenprofile und der Uferbewuchs begutachtet. Schlussendlich stellte ein Teilnehmer fest, dass die Belange von Landwirtschaft und Naturschutz mit einer regelmäßigen, sachgerechten und differenzierten Pflege durchaus in Einklang zu bringen seien. Die herrliche Landschaft im Naturschutzgebiet Hochholz-Kappellenbruch mit seinen mannigfaltigen Lebensräumen für seltene Pflanzen und Tiere könne auch nur mit Hilfe einer funktionierenden Landwirtschaft erhalten werden. Damit waren fast alle Beteiligten einverstanden. Man verständigte sich darauf in drei Jahren die Begehung in ähnlicher Form zu wiederholen.