Das Wassergesetz von Baden-Württemberg verpflichtet die Trägerin der Unterhaltungslast in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen.
Deshalb führt die Stadt Wiesloch am 20.10.2015 gemeinsam mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am Gauangelbach inWiesloch- Baiertal eine Gewässerschau durch.
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers mit seinen Ufern und Gehölzbeständen. Sie dient dazu Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten.
Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Gauangelbachs in Wiesloch-Baiertal aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden.
Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Am 20.10.2015 zwischen 14:oo Uhr und 16:30 Uhr wird der Abschnitt zwischen der Ortsmitte Baiertal bis zur Ortsmitte in Schatthausen besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten.
Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.
Die Stadt Wiesloch bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.
Quelle: Stadt Wiesloch