Gemeinschafts-Unterkunft Schwetzingen: Keine Gefahr für Leib und Leben
Landratsamt hat Vorwürfe des Arbeitskreises Asyl überprüft „In der Gemeinschaftsunterkunft Schwetzingen sind die Lebensbedingungen nicht gesundheitsgefährdend und es besteht keine Gefahr für Leib und Leben der dort untergebrachten Menschen“, stellte Erster Landesbeamter Joachim Bauer klar und reagierte damit auf die Vorwürfe eines Mitglieds des Ladenburger Arbeitskreises Asyl.
Dieses hat in einem Schreiben an das Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis Befürchtungen geäußert, insbesondere hinsichtlich einer „gegenwärtigen erheblichen Gefahr für Leib und Leben der dort untergebrachten Menschen, in Folge von Hitze und gravierenden Hygienemängeln“.
Die Kreisverwaltung hat gemeinsam mit Ärzten des Gesundheitsamtes am 26. Juni 2014 eine Begehung vor Ort vorgenommen und festgestellt, dass diese Befürchtungen nicht bestätigt werden können. Weder lagen Klagen der Bewohner wegen der Hitze vor, noch mussten die Bewohner wegen der Hitze ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, erläutert der Stellvertreter des Landrats. Mögliche Belastungen der dort untergebrachten Menschen durch Hitze in den Sommermonaten unterscheiden sich nicht wesentlich von Belastungen, denen die Wohnbevölkerung im Kreisgebiete insgesamt ausgesetzt ist.
Die untere Aufnahmebehörde beim Ordnungsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis wird allerdings vorsorglich weitergehende Maßnahmen ergreifen, um die Bewohner der GUK Schwetzingen im Vorfeld weiterer Hitzewellen auf derartige Situationen vorzubereiten. Unter anderem wird die Kreisbehörde einen Leitfaden zur Information und Schulung der Betreuungskräfte vor Ort erarbeiten, der Verhaltensmaßnahmen und Empfehlungen zum vorbeugenden Gesundheitsschutz bei starker Hitze umfasst. Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung Ventilatoren in ausreichender Zahl beschafft, die den Asylbewerbern im Bedarfsfall bereits zur Verfügung gestellt worden sind und mit Hilfe derer, die Räume nun besser durchlüftet werden können. „Besonders schutzbedürftigen Personen-gruppen“ wie beispielsweise Familien mit Säuglingen und Schwangeren wird die untere Aufnahmebehörde des Kreises, soweit möglich, Wohnungen an an-deren Standorten im Kreis anbieten“, sagte Bauer zu. Darüber hinaus wird die untere Aufnahmebehörde eine Gebäudereinigungsfir-ma mit der regelmäßigen Reinigung und Desinfektion der Sanitärbereiche be-auftragen, damit die hygienischen Verhältnisse dort weiter verbessert werden können. Geplant sei hier eine wöchentliche professionelle Reinigung, verbunden mit einer Wischdesinfektion. Kleine bauliche Veränderungen zur Verbesse-rung der Hygiene werden noch geprüft, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisbehörde.
LRA RNK