Erhöhte Förderung von benutzergerechtem Umbau vom Wohnraum beschlossen
Der Gemeinderat hatte sich in der öffentlichen Sitzung vom 13. Juli mit der Förderung von benutzergerechtem Wohnungsumbau zu befassen. In der Beschlussvorlage wurde die Anhebung der Fördersumme auf 18.000 Euro vorgeschlagen sowie die Änderung der Zustimmung des Wohneigentümers durch eine Bitte zur Information gegenüber dem Eigentümer.
Der Erste Beigeordnete Otto Steinmann informierte den Gemeinderat vor der Abstimmung über die Hintergründe der Beschlussvorlage. Das Förderprogramm der Stadt zum benutzergerechten Umbau von Wohnraum gibt es bereits seit 1998. Es unterstützt dabei, Baumaßnahmen in den eigenen vier Wänden durchzuführen, um sie barrierefrei oder barrierearm zu gestalten.
In den letzten sechs Jahren haben insgesamt zehn Antragsteller eine Förderung erhalten, so Steinmann. Berechtigt, dieses Programm in Anspruch zu nehmen, sind Personen, deren Einkommen den zweifachen Sozialhilfesatz nicht überschreitet bei einer Vermögensfreigrenze von 50.000 Euro. Vor dem Hintergrund gestiegener Baukosten schlage man vor, den Zuschussbetrag von bisher 15.000 Euro im Einzelfall auf 18.000 Euro anzupassen.
Eine weitere Änderung, die sich in diesem Zusammenhang ergibt, ist in § 554 BGB begründet. War bisher die Zustimmung des Wohnungseigentümers erforderlich, wenn der Mieter eine Wohnung barrierefrei beziehungsweise barrierearm umbauen wollte, so braucht es aufgrund einer gesetzlichen Änderung diesen Vorbehalt nicht mehr. Deshalb muss dies auch in die Richtlinie aufgenommen werden.
Damit der Eigentümer über Maßnahmen, die der Mieter durchführt, informiert ist, soll aber die Richtlinie noch die Bitte enthalten, dass der Antragsteller den Eigentümer über den Umbau informiert.
Dr. Gerhard Baldes (CDU) sah kein Problem darin, den Zuschuss in Anbetracht gestiegener Baukosten zu erhöhen sowie die Anpassung der Richtlinien an die gesetzliche Regelung anzupassen.
Christian Schick (SPD) sah die Anpassungen an die Gesetzgebung ebenso als notwendig und die Erhöhung des Zuschusses als richtig an.
Wilfried Weisbrod (Grüne) betonte, es sei notwendig, die Förderung an die aktuelle Zeit anzupassen. In Anbetracht von wenigen Antragsstellungen regte er zum einen mehr städtische Beratungen an, da das Ziel sei, „dass die Leute zu Hause alt werden möchten“, sowie zum anderen mehr Bewerbung der Fördermaßnahmen.
Fredy Kempf (FDP) bezeichnete die Förderung der Stadt zusätzlich zu den staatlichen Förderprogrammen „eine sehr gelungene, hilfreiche Maßnahme“. Durch die Erhöhung der Förderung auf 18.000 Euro könne man zusätzliche Anreize schaffen. Deshalb stimme man bei diesem Punkt zu.
Beim Wegfall der Zustimmung des Wohneigentümers sehe man allerdings Konfliktpotential. Das könne zu Rechtstreitigkeiten führen. Die reine Informationspflicht gegenüber dem Vermieter halte man für zu wenig.
Auf Antrag von Fredy Kempf wurde über die beiden Punkte der Beschlussvorlage getrennt angestimmt.
Die Erhöhung der Förderung auf 18.000 Euro wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Für das Ersetzen der Zustimmung durch die Bitte, den Eigentümer über den Umbau zu informieren, stimmte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich.
Text und Foto: Stadt Walldorf