Unbürokratische Unterstützung der Betriebe
In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig eine Änderung der „Richtlinie der Stadt Walldorf zur freiwilligen Unterstützung von Kleinstunternehmen bei großen städtischen Tiefbaumaßnahmen“ beschlossen. Mit dem sogenannten „Baustellenförderprogramm“ können von größeren Bauarbeiten besonders betroffene Betriebe, die die Kriterien erfüllen, auf formlosen Antrag und ohne Prüfung des Umsatzes oder des Gewinns der vergangenen Jahre eine pauschale Grundentschädigung in Höhe von 2500 Euro erhalten.
Der maximale Förderbetrag wurde auf 10.000 Euro plus 500 Euro Steuerberatungskosten erhöht, dafür müssen dann aber die Beeinträchtigungen nachgewiesen werden. Entschieden wird in beiden Fällen vom Beirat, der aus je einem Vertreter der vier Gemeinderatsfraktionen sowie dem Bürgermeister besteht.
Die bisherige Richtlinie sei „eine unpraktikable Lösung“ gewesen, sagte Bürgermeister Matthias Renschler. Denn als der Beirat im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen in der Schwetzinger Straße Ende 2022 über Anträge zum Förderprogramm abstimmte, musste das Gremium feststellen, dass nicht alle Betriebe in der Lage waren, die Beeinträchtigungen durch die Baustelle in der geforderten Weise zu belegen. Ein Umsatzverlust, so die Schlussfolgerung, zeige sich nicht immer in den betriebswirtschaftlichen Auswertungen.
Deshalb sei das Förderprogramm in der Praxis für manche Betriebe „zu bürokratisch und starr“.
„Die strukturellen Probleme des stationären Handels, die Krisen der Vergangenheit und ganz aktuell die Energiekrise vermindern die Aussagekraft wirtschaftlicher Daten“, sagte Mathias Pütz (CDU). Deshalb könne man sich gerade bei kleineren Betrieben zum „unbürokratischen Instrument der Grundentschädigung“ bekennen. Richtig sei, auch weiterhin sämtliche Förderungen vom bewährten Beirat beschließen zu lassen.
Die Sanierungsarbeiten hatten die Geschäftsleute „schwer beeinträchtigt“, meinte Petra Wahl (SPD). Ihrer Fraktion sei die Erhaltung und Stärkung des Einzelhandels ein großes Anliegen. Deshalb sei es richtig, den Betroffenen die Fördergelder „so unbürokratisch wie möglich zukommen zu lassen“.
Die geforderten Nachweise zu liefern, sei für viele Unternehmen „ganz schön schwierig“, stellte Wilfried Weisbrod (Bündnis 90/Die Grünen) fest. Ihnen werde es nun mit der neuen Regelung „etwas leichter gemacht, bestimmte Anträge zu stellen“.
Weisbrod kündigte aber auch an, dass man genau hinschauen werde. „Wenn die 2500 Euro zu stark beansprucht werden, werden wir einen Änderungsantrag stellen“, sagte er.
Aus Sicht von Fredy Kempf (FDP) ist man sich im Gemeinderat einig, „dass wir unsere Betriebe unterstützen und fördern wollen“. Eine pauschale Unterstützung ohne genauere Überprüfung sehe seine Fraktion jedoch „schon etwas kritisch“, auch wenn diese Lösung zur Vereinfachung des Verfahrens angebracht sei. „Der Beirat entscheidet letztendlich“, machte Kempf klar. Kritisch merkte er noch an: „Man kann von Kaufleuten erwarten, dass sie ihre Bilanzen vorlegen.“
Die Baustelle in der Schwetzinger Straße 2022
Text und Foto: Stadt Walldorf