Einführung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes im Rhein-Neckar-Kreis: Partner unterzeichneten Kooperationsvertrag im Landratsamt
Im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unterzeichneten kürzlich Vertreterinnen und Vertreter verschiedener sozialer Organisationen und Institutionen erstmals einen Kooperationsvertrag für einen Gemeindepsychiatrischen Verbund im Landkreis, der zum 1. Juni 2015 in Kraft treten wird und der auf Grundlage des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz für Baden-Württemberg entstand.
Der Gemeindepsychiatrische Verbund stellt ein eng kooperierendes Netzwerk von Einrichtungen, Diensten und Angeboten der Selbst- und Bürgerhilfe sowie Angehörigen- und Betroffenenvertretungen für psychisch erkrankte und seelisch behinderte Menschen im Rhein-Neckar-Kreis dar.
Gründungsmitglieder sind neben dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter anderem die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH, das Psychiatrische Zentrum Nordbaden und die Sozialpsychiatrischen Beratungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis.
Sozialdezernent Roland Schulz begrüßte die Kooperationspartner im Landratsamt und zeigte sich erfreut darüber, dass sich alle Beteiligten schnell auf einen entsprechenden Vertrag einigen konnten: „Das ist ein Indiz für die gute Zusammenarbeit und zeigt, dass bei diesem Thema alle an einem Strang ziehen“.
Es sei deutlich geworden, dass eine angemessene Versorgung psychisch kranker Menschen einer Verbundlösung bedarf, erläuterte der Sozialdezernent, für den die wesentlichen Aufgaben des neuen Kooperationsvertrages vor allem in der Vernetzung der Aufgabenträger, einer verbesserten Zusammenarbeit und der gemeinsamen Versorgungsverpflichtung liegen.
Auch sollen durch den Gemeindepsychiatrischen Verbund die vorhandenen Ressourcen bei der psychiatrischen Versorgung effektiv genutzt und dadurch Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit erhöht werden. Dr. Rainer Schwertz, Leiter des Gesundheitsamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, erläuterte die geschichtliche und politische Entwicklung bis hin zu einer vertraglich geregelten Versorgungsverpflichtung und ging im Detail auf die wesentlichen Inhalte sowie die Besonderheiten des neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes für Baden-Württemberg ein.
Dieses wurde in einem breiten Dialogverfahren entwickelt, stärkt die Rechte der Patienten und regelt die gemeindenahe und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung.
Auch Dr. Schwertz freut sich über den Kooperationsvertrag, der seiner Ansicht nach dem Prinzip der Partizipation und der Kommunikation entspricht und ein intensives Angebot bietet. Er bringe zudem die ambulanten, aufsuchenden, teilstationären und stationären Hilfesysteme sowie die verschiedenen Versorgungsregionen im Rhein-Neckar-Kreis weiter zusammen, so der Leiter des Gesundheitsamtes.
Quelle: Landratsamt RNK