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Gemeinde Wiesenbach erhält rund 76.00 Euro im Zuge der unterjährigen Programmentscheidung „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR) 2022

28. Juli 2022 | > Wiesloch, Das Neueste, Politik

Dr. Albrecht Schütte MdL (CDU) und Hermino Katzenstein MdL (GRÜNE) begrüßen die unterjährige Förderrunde zur Stärkung des Ländlichen Raums 2022

Im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg läuft es richtig rund! Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Donnerstag (28.08.) mitteilte, erhalten 244 besonders dringliche Projekte eine unterjährige Förderung in Höhe von 16,5 Millionen Euro im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Dabei handelt es sich um strukturell wichtige Projekte im privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich. Mit dabei ist diesmal auch die Gemeinde Wiesebach aus dem Wahlkreis Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach.

MdL Schütte sagte dazu: „Ich gratuliere der Gemeinde Wiesenbach ganz herzlich und freue mich sehr, dass auch in diesem Jahr zum wiederholten Mal eine Gemeinde aus der Region Geld aus dem ELR-Fördertopf erhält. Für den Aufwuchs der Fördermittel im ELR habe ich mich in den letzten Jahren im Finanzausschuss eingesetzt. Damit werden Wohnraum und Arbeitsplätze geschaffen. Das ist für Kommunen wie Wiesebach ebenso wie auch für die Bürgerinnen und Bürger eine sehr gute Nachricht“, erklärte der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU) nach Bekanntgabe der Programmentscheidung am heutigen Donnerstag.

MdL Katzenstein ergänzte: „Ich gratuliere der Gemeinde Wiesenbach ebenfalls zum Erhalt der Förderung aus dem ELR-Fördertopf. Ich möchte außerdem die konsequente Ausrichtung des ELR-Programms an Kriterien wie Energieeffizienz und Klimaschutz hervorheben. Es freut mich sehr, dass Projekte im Bereich Wohnen und Bauen, die zum Beispiel mit dem nachhaltigen Rohstoff Holz umgesetzt werden, höhere Zuschüsse erhalten.“

„Das ELR ist eine echte Erfolgsgeschichte. Seit mehr als 25 Jahren sorgt es dafür, dass im Ländlichen Raum kräftig in die öffentliche und private Infrastruktur investiert wird. Damit gelingt es uns, die ausgeglichene und dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur in Baden-Württemberg zu erhalten und auf aktuell relevante Herausforderungen zu reagieren, so Schütte.

Abschließend ergänzte der CDU-Abgeordnete: „Ich möchte allen, die gerade ein neues Projekt, eine Modernisierung oder Umnutzung in ländlich geprägten Orten planen, ans Herz legen, sich für die nächste, bereits veröffentlichte Förderrunde des ELR zu bewerben. Es können sehr viele Maßnahmen gefördert werden, die die Struktur im Ländlichen Raum verbessern. Packen Sie es an, die Bewerbungsfrist läuft in den meisten Gemeinden noch bis Mitte September.“

MdL Katzenstein sagte abschließend: „Zum Schluss bleibt noch zu erwähnen, dass die Gelder auch dafür eingesetzt werden sollen, die Folgen der Pandemie im Ländlichen Raum abzufedern und Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Diese Förderung kommt zur rechten Zeit! Die Corona-Pandemie zeigt noch einmal deutlich, wie wichtig eine wohnortnahe Versorgung und wohnortnahes Arbeiten sind. Ländliche Räume zu stärken und fit zu machen für bevorstehende Herausforderungen – das ist für uns Grüne zentral.“

Hintergrundinformation:

Bewerbungen zur ELR-Jahresprogrammentscheidung 2023 sind jetzt möglich

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das wichtigste Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. 2020 feierte es sein 25-jähriges Jubiläum.

Allen, die gerade eine Modernisierung, Umnutzung oder Neugründung im ländlich geprägten Orten planen, empfiehlt der Minister, das Förderangebot der bereits veröffentlichten Ausschreibung für die große Jahresprogrammentscheidung 2023 des ELR zu prüfen. Sehr viele private und kommunale strukturverbessernde Maßnahmen können gefördert werden. Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge läuft in den meisten Gemeinden noch bis Mitte September 2022. Die Programmentscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Frühjahr 2023.

Mit der Umsetzung der Projekte können Antragssteller dann direkt im Anschluss an die Programmentscheidung beginnen.

Weitere Informationen zum ELR sowie einen Überblick über das Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter: www.mlr-bw.de/elr .

Einen Erklärfilm zum Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/

Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr 

Quelle: Büro Dr. Albrecht Schütte MdL

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