Bei den am 26. Mai stattfindenden Kommunalwahlen und der Europawahl sind auch die in Walldorf wohnenden Unionsbürgerinnen und –bürger wahlberechtigt. Unter den rund 11.500 Wahlberechtigten finden sich knapp 700 Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
Um ihr Wahlrecht ausüben zu können, müssen die Wahlberechtigten im jeweiligen Wählerverzeichnis erfasst sein. Für die Kommunalwahlen sind die Unionsbürger, wie alle Deutschen auch, im Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Europawahl gilt dies nicht, da es den Unionsbürgerinnen und -bürgern grundsätzlich möglich ist, in ihrem Heimatland an der Europawahl teilzunehmen.
Wer als Unionsbürger/in in Walldorf und nicht in seinem Heimatland an der Europawahl teilnehmen will, muss daher die Aufnahme in das Walldorfer Wählerverzeichnis bis spätestens zum 5. Mai dieses Jahres förmlich beantragen. Das im Original zu unterschreibende Antragsformular erhält man im Internet auf der Seite www.bundeswahlleiter.de oder direkt beim Bürgerbüro im Rathaus. Dort muss der Antrag auch fristgerecht persönlich abgegeben werden.
Unionsbürger/innen, die bereits bei den letzten Europawahlen seit 1999 in Walldorf gewählt haben, brauchen keinen erneuten Antrag zu stellen, sie werden automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen.
Das Bürgerbüro im Rathaus Walldorf ist wie folgt geöffnet:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Freitag von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Text: Stadt Walldorf