Der Gemeinderat Walldorf hat in seiner jüngsten Sitzung die Förderrichtlinie „Fahrradshopper und Fahrradanhänger“ modifiziert. Hintergrund ist, dass es in Walldorf derzeit nur noch einen örtlichen Fachhändler gibt.
Da man mit der Förderung keinen einzelnen Händler bevorteilen möchte, ist diese künftig nicht mehr nur durch einen „Kauf beim örtlichen Fachhändler“ möglich, sondern auch „in und um Walldorf im Umkreis von maximal 15 Kilometern“. Mit dem Programm werden Fahrradshopper, Lasten- und Kindertransportanhänger mit fünfzig Prozent des Kaufpreises (maximal 150 Euro) gefördert.
Text: Stadt Walldorf