Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 15. März 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Feuerwerksartikel nur mit BAM-Prüfnummer

26. Dezember 2017 | Blaulicht, Das Neueste, Photo Gallery

 

Regierung warnt vor billigen ausländischen Feuerwerksartikeln:

Nur zugelassene Feuerwerksartikel dürfen eingeführt werden

Regensburg – Die Regierung der Oberpfalz warnt davor, Feuerwerksartikel aus dem Ausland, die in Deutschland nicht zugelassen sind, einzuführen oder zu vertreiben.
Immer wieder zeigen Kontrollen des Einreiseverkehrs, dass Privatpersonen Billigware einführen, die nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen entspricht.
Die Zulassung der Feuerwerksartikel in Deutschland erfolgt durch die Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin und ist durch eine „BAM-Prüfnummer“ auf dem Feuerwerkskörper oder seiner Verpackung zu erkennen. Die Materialprüfung gewährleistet Sicherheit beim Umgang mit explosiven Stoffen und beugt unnötigen Gefahren beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln vor. Die Einfuhr nicht zugelassener Ware wird nach dem Sprengstoffgesetz auch als Straftat geahndet. An den Grenzübergängen nach Tschechien waren im letzten Jahr wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz zahlreiche Strafanzeigen die Folge. Die Feuerwerksartikel wurden beschlagnahmt und anschließend vernichtet.
Auch die Einfuhr zugelassener Pyrotechnik durch Endverbraucher ist ohne besondere Genehmigung nur an wenigen Tagen vor Silvester – heuer vom 28.12. bis 31.12 – erlaubt und ist bei der Einreise beim Zoll anzumelden.

BAM Nr.

Tipps des Bayerischen Landesfeuerwehrverbandes für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

– Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.

– Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller.

– Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.

– Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.

– Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen.

– Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.

– Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her.

– Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.

– Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.

– Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

– Halten Sie die örtlich vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.

– Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Das könnte Sie auch interessieren…

Wochenmarkt Wiesloch: Vergabe der Standplätze

Die Stadt Wiesloch kündigt an, die Standplätze für den beliebten Wochenmarkt für den Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2030 neu zu vergeben. Die Bewerbungsfrist für interessierte Händler endet am 31. März 2025. Bewerbung für Standplätze Im Rahmen der...

The Shades of Soul – mit Vollgas in die Musik der 70er/80er Jahre

Premiere von "Saturday Night Train" beim Swingin WiWa Festival Anlässlich der 20. Ausgabe des Swingin WiWa Festivals in der Metropolregion präsentiert die Gruppe T.S.O.S. am 21. März im Veranstaltungszentrum Harres die Premiere ihrer Show "Saturday Night Train". Die...

SV Sandhausen empfängt Energie Cottbus: Kocak setzt auf Sieg

SV Sandhausen: Letztes Spiel der Englischen Woche Der SV Sandhausen trifft am Sonntag, den 16. März, um 13:30 Uhr im GP Stadion am Hardtwald auf den FC Energie Cottbus. Cheftrainer Kenan Kocak sprach im Vorfeld der Partie in einer Medienrunde über die aktuelle...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archive