Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen an brandempfindlichen Gebäuden
Das Jahr neigt sich dem Ende zu, bald wird Silvester gefeiert. Ein Feuerwerk gehört zwar für viele zu den Höhepunkten des Abends, doch zu oft endet die Nacht in einer Katastrophe. Um schon im Vorfeld Gefahren abzuwehren, wurde in der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Als unmittelbare Nähe nimmt man einen Abstand von 200 Metern um das betroffene Gebäude an.
In Walldorf ist somit insbesondere auf der Drehscheibe und rund um die Lackfabrik Wallburg das Starten von Silvesterfeuerwerk vom 31. Dezember 2024 bis zum 1. Januar 2025 verboten.
Wie das Ordnungsamt mitteilt, können Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Um die Situation insbesondere auf der Drehscheibe in diesem Jahr zu beruhigen, werden die Polizei und der kommunale Vollzugsdienst hierauf ein besonderes Auge haben.
Text und Foto: Stadt Walldorf