Schmorbrand in Waschmaschine ist Auslöser für Feuerwehreinsatz
Rauenberg: [JH] Glück im Unglück hatten die Bewohner eines Einfamilienhauses am späten Mittwochabend also Sie wenige Minuten vor 22 Uhr einen Brandgeruch in Ihrer Wohnung feststellten.
Schnell wurden Sie durch den beißenden Geruch in Richtung des Badezimmers gelenkt. Was dann geschah war Gold richtig: „Unmittelbar wurde der Notruf abgesetzt und die Stromversorgung der Waschmaschine unterbrochen.“
Durch das unterbrechen der Stromversorgung wurde der Schmorbrand welcher noch in der Entstehungsphase war gestoppt. Durch die frühzeitige Alarmierung der Einsatzkräfte konnten diese recht schnell und von Seiten des Brandverlaufes gesehen recht frühzeitig eingreifen.
So beschränkte sich die Arbeit der Rauenberger Floriansjünger auf eine Kontrolle der Maschine mittels Wärmebildkamera sowie den Transport des Gerätes in den Hof.
Nachdem das Badezimmer kurzzeitig gelüftet wurde bestand für die Bewohner keinerlei Gefahr und Sie konnten Ihre Nachtruhe antreten.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die Rauchmelderpflicht hinweisen, welche in Baden-Württemberg seit dem 01.01.2015 auch für lange Zeit vor diesem Datum erbauten Gebäude gilt.
Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie auch im Internet unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/bw-gestalten/nachhaltiges-baden-wuerttemberg/verbraucherschutz/rauchwarnmelderpflicht/