Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Da offene Feuer zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nur unter bestimmten Regularien gestattet ist, hat die Stadt Wiesloch ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen herausgegeben.
Wichtig ist insbesondere, dass keine stärkere, belästigende Rauchentwicklung besteht und gewissen Mindestabstände eingehalten werden:
- 200 m von Autobahnen
- 100 m von Bundes-, Landes- oder Kreisstrassen
- 50 m von Gebäuden und Baumbeständen
Außerdem darf von dem Feuer selbstverständlich keine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen und ständig beaufsichtigt werden.
Für die vollständigen Bedingungen lesen Sie bitte das Merkblatt.
Quelle: www.feuerwehr-walldorf.de