Freie Demokraten fordern krisenfeste Hilfsangebote
Rhein-Neckar. Der 10. Dezember 2020 ist der Tag der Menschenrechte. Ein wichtiger Bestandteil der völkerrechtlichen Menschenrechtsverträge ist die Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011. Diese
Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zur Prävention von, zur Intervention gegen und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu ergreifen. Mit dem Inkrafttreten ist Deutschland völkerrechtlich an die Istanbul-Konvention gebunden. Dazu gehört vor allem auch, dass die notwendige Infrastruktur sichergestellt wird, z.B. einfach erreichbare Frauenhäuser und Beratungsstellen oder die Möglichkeit zur anonymen Beweissicherung nach geschlechtsspezifischer Gewalt.
Für den Rhein-Neckar-Kreis ergibt sich daraus ein Bedarf an Unterkünften für gewaltbedrohte Frauen von 50 Zimmern. Eine solche Einrichtung benötigt auch eine entsprechende Infrastruktur (ÖPNV, Kindergärten, Schulen). Der Rhein-Neckar-Kreis verfügte bisher über kein Angebot für Opfer häuslicher Gewalt. Der Kreistag hat nun die Forderung der FDP-Fraktion nach Unterkünften und Hilfen für von häuslicher Gewalt Betroffene beschlossen. Das Konzept zu „Prävention von häuslicher Gewalt und Hilfen für Betroffene“ wird gemeinsam mit dem Diakonischen Werk, mit dem DRK-Kreisverband Mannheim im Frauen- und Kinderschutzhaus und per Kooperation mit dem DRK Heidelberg in Schutzwohnungen umgesetzt. Das gemeinsame Konzept sieht vor, dass das Diakonische Werk des RNK in Sinsheim eine Fachberatungsstelle für häusliche Gewalt mit Interventionsstelle einrichtet. Geeignete Räumlichkeiten sind dort vorhanden.
„Es ist toll, dass der unermüdliche Einsatz der FDP-Kreistagsfraktion und insbesondere das Engagement von deren Chefin Claudia Felden nun endlich honoriert werden. Es ist aber nicht verständlich, dass es erst der Corona-Krise bedurfte, um unseren wohlhabenden Landkreis dazu zu bringen, sich um den Schutz vor häuslicher Gewalt zu kümmern und den Verpflichtungen aus der Istanbuler Konvention nachzukommen. Dennoch sind wir noch weit von den notwendigen Kapazitäten entfernt.“ merkt der liberale Landtagskandidat im Wahlkreis 37 (Wiesloch) Prof. Dr. Thorsten Krings an.
Die FDP in Baden-Württemberg fordert, so schnell wie möglich krisenfeste Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Die Bundesländer sollten alle Bemühungen tätigen, um Frauen kurzfristig unterzubringen und mittelfristig die Frauenhausplätze auszubauen. Wichtig ist auch die Einführung eines länderübergreifenden Online-Registers zur Registrierung und Abfrage freier Frauenhausplätze.
Die FDP setzt sich ebenfalls dafür ein, dass der Bund zur kurzfristigen Finanzierung die Förderrichtlinien des Bundesinvestitionsprogramms “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ erweitert, damit die Einrichtungen auch bei steigenden Personal- und Sachkosten unterstützt werden könnten. Die Länder müssen die Hotline-Kapazitäten auf eine Erreichbarkeit von 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche ausbauen. Hierbei müssen auch männliche Opfer häuslicher Gewalt eine Anlaufstelle bekommen, wie z.B. das „Hilfetelefon Gewalt an Männern“, wie es bereits in Bayern und Nordrhein-Westfalen besteht. Weitere Informationen finden Sie auf www.fdp-rhein-neckar.de.