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Ex OB Fürniß: Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs

9. März 2015 | Das Neueste, Photo Gallery, Prominente Bürger, Uncategorized

Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 20 Fällen mit einem Gesamtschaden von ca. einer halben Million Euro

 Prozessauftakt ist am 11.03.2015 um 8:30 Uhr.

Richter Mühlhoff

Die Staatsanwaltschaft hat nach umfangreichen Ermittlungen gegen den ehemaligen Oberbürgermeister und Wirtschaftsminister a.D. Dr. Wolfgang Fürniß im November 2014 Anklage zum Landgericht Heidelberg erhoben.

Ihm werden gewerbsmäßiger Betrug in insgesamt 20 Fällen mit einem strafrechtlichen Gesamtschaden von knapp einer halben Million Euro vorgeworfen.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war der Angeklagte, bedingt durch seine hohen Lebenshaltungskosten bei gleichzeitigem Fehlen entsprechender Einkünfte, um den Jahreswechsel 2008/2009 in finanzielle Bedrängnis geraten. Daher soll er sich entschlossen haben, seinen Lebensunterhalt auf Dauer auf Kosten anderer zu finanzieren.

Die Staatsanwaltschaft geht nach den Ermittlungen davon aus, dass sich der Angeklagte in Ausführung dieses Tatplans im Zeitraum von Mai 2009 bis Mai 2014 insbesondere in Wiesloch und Umgebung an langjährige und enge Freunde sowie an Personen wandte, die ihm auf Grund seiner politischen Karriere bekannt waren. Diesen spiegelte er vor, er sei schwer erkrankt und benötige Geld für dringend notwendige lebensrettende Behandlungen in den USA. Die in Sorge um seinen Gesundheitszustand geratenen Personen händigten dem Angeklagten darlehensweise namhafte Beträge aus, die er für die Begleichung von privaten Verbindlichkeiten verbrauchte. Eine lebensbedrohliche Erkrankung – geschweige denn eine entsprechende dringende Behandlung – waren weder existent noch notwendig.

Des Weiteren soll der ehemalige Oberbürgermeister den Geschädigten lukrative Investitionsmöglichkeiten vorgespiegelt haben. Unter anderem soll es sich dabei um die „Auslösung von Kupferschiffen in Afrika“ sowie um fadenscheinige Investitionen in Energieprojekte gehandelt haben. Die eingeworbenen Gelder soll der Angeklagte ebenfalls für private Zwecke ausgegeben haben.

Der Angeklagte befand sich wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft, nachdem er im Mai 2014 einen an Parkinson Erkrankten unter dem Vorwand, dass er dringend 18.000 Euro zur Rettung politisch verfolgter Menschen benötige, um mehrere Tausend Euro betrogen hatte. Ein größerer Schaden hatte nur durch das Eingreifen der Familie des Geschädigten verhindert werden können. Mittlerweile wurde der Haftbefehl durch das Landgericht Heidelberg aufgehoben und Dr. Fürniß auf freien Fuß gesetzt.

Das Landgericht Heidelberg hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Prozessauftakt ist am 11.03.2015 um 8:30 Uhr.

Für den Prozess sind 4 Tage angesetzt und zahlreiche Zeugen geladen worden.

Die Verhandlung ist öffentlich.

http://www.landgericht-heidelberg.de/pb

 Staatsanwaltschaft Heidelberg   Landgericht   Kurfürsten-Anlage 15   69115 Heidelberg

 

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