Entsorgung von Energiesparlampen, LEDs und Leuchtstoffröhren
Mit der Umstellung auf Energiesparlampen taucht oft die Frage nach deren Entsorgung auf. Bereits heute ist vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt, dass Energiesparlampen nicht über den Restmüll entsorgt werden dürfen, da sie Quecksilber enthalten. Geht eine Energiesparlampe zu Bruch, wird dieses Schwermetall freigesetzt. Quecksilber kann zu schweren Schädigungen des Nervensystems führen. Daher sollte man gut lüften und das Zimmer für ca. 15 Minuten verlassen, wenn eine Energiesparlampe zerbrechen sollte. Die defekten Lampenteile sollten auch nicht aufgesaugt, sondern nur aufgefegt werden. Am besten bewahrt man sie in einer Tüte oder in einem leeren Marmeladenglas auf und gibt sie bei der nächsten Schadstoffsammlung ab. Zerbrochene Energiesparlampen gehören auf gar keinen Fall in den Restmüll.
Im Rhein-Neckar-Kreis können ausgediente Energiesparlampen und LED-Lampen bei vielen örtlichen Sammelstellen zurückgeben werden. LED-Lampen sind zwar frei von Quecksilber, enthalten aber elektronische Bauteile. Sie fallen daher unter die Regelungen des Elektro- und Elektronikgesetzes. LED-Lampen dürfen deshalb nicht in den Restmüll, sondern werden in den Sammelkartons für Energiesparlampen mit erfasst.
Die AVR Kommunal GmbH kooperiert bereits seit Jahren mit dem Unternehmen Lightcycle, welches flächendeckend Sammelkartons aufgestellt hat, um ausgediente Energiesparlampen und LED-Lampen fachgerecht entsorgen zu können und somit die Umwelt nachhaltig zu schonen. Eine Liste mit den einzelnen Sammelstellen findet man unter www.avr-kommunal.de unter dem Stichpunkt „Leistungen“.
Leuchtstoffröhren zählen auch zum „Sondermüll“ und sind daher besonders vorsichtig zu entsorgen, da bei Bruch ebenfalls Quecksilber und andere Schadstoffe austreten können. In den Sammelkartons für Energiesparlampen können sie daher nicht transportiert werden, da wegen ihrer Größe die Gefahr besteht, dass sie leicht zerbrechen.
Leuchtstoffröhren werden im Rhein-Neckar-Kreis kostenlos bei den Abfallanlagen der AVR Kommunal GmbH in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg angenommen.
Internet: www.umweltbundesamt.de
Internet: www.fuer-mensch-und-umwelt.de
Energiesparlampen: Bei Bruch ist Lüften das A&O
UBA empfiehlt Sicherheitsinfo auf der Verpackung
Neue Messungen des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen: Wer nach dem Zerbrechen einer
Energiesparlampe sofort und gründlich lüftet, muss keine Gesundheitsrisiken durch
Quecksilber befürchten. Diesen Sicherheitshinweis sollten die Hersteller allen
Verpackungen beifügen, empfiehlt das UBA, dessen Präsident Jochen Flasbarth auch Nachholbedarf bei der Bruchsicherheit von Energiesparlampen sieht: „Splittergeschützte Modelle mit Plastik- oder Silikonmantel bieten schon heute Vorteile, da sie das sichere Aufräumen zerbrochener Lampen vereinfachen. Benötigt werden aber noch Lampen, aus denen das Quecksilber im Falle eines Bruches gar nicht erst austritt.“. Durch die neuen Messungen fand das UBA auch Hinweise, dass aus Energiesparlampen mit Amalgamtechnik deutlich weniger Quecksilber austritt, als aus solchen mit flüssigem Quecksilber. Den von der Europäischen Union (EU) beschlossenen Ausstieg aus der Glühbirnentechnik hält das UBA weiter für richtig, so Flasbarth: „Die bisherigen Glühlampen sind zu große Energieverschwender.“ Ab dem 1. September 2011 dürfen unter anderem Standardglühbirnen über 40 Watt, also auch die weit verbreitete 60-Watt-Birne, nicht mehr in den Handel gebracht werden.
Das UBA hat bei vier neuwertigen Lampentypen die gesundheitlichen Risiken des Quecksilberdampfes nach Zerbrechen der Energiesparlampe untersucht. Versuche in einem Büroraum bestätigten eindeutig, dass schnelles und gründliches Lüften von 15 Minuten im Falle eines Bruches ausreichenden Schutz bietet. Danach können die Bruchreste bei weiter geöffnetem Fenster sachgerecht entsorgt werden. Ohne Lüften jedoch können gesundheitlich relevante Konzentrationen im Innenraum über mehrere Stunden auftreten und im ungünstigsten Falle bis zu zwei Tage andauern.
Die untersuchten Produkte enthielten Quecksilber mit jeweils unterschiedlichen Anteilen von 1,5 bis 2 Milligramm (mg), dosiert als Flüssigquecksilber, Quecksilber-Eisen-Pille oder als Amalgam gebunden. Neuwertige Energiesparlampen mit Amalgam dampften bei den Versuchen des UBA deutlich weniger Quecksilber aus als Lampentypen mit anderer Quecksilbertechnik. Eine Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestätigt das.
Das UBA untersuchte die Energiesparlampen auch auf ihre Bruchsicherheit. Das Ergebnis: Bisher
ist keine Lampe vollständig bruchsicher; die handelsüblichen Schutzhüllen verhindern nicht, dass Quecksilber austreten kann. Energiesparlampen mit Splitterschutz, die etwa einen Silikonüberzug besitzen, brechen allerdings nicht so schnell. Außerdem sind sie besser gegen Zerbersten geschützt, so dass sich der Scherbenbruch bei diesen Lampen einfacher beseitigen lässt.
Allerdings ist das Angebot splittergeschützter Lampen noch sehr begrenzt. Flasbarth appelliert deshalb an die Industrie, das Angebot an bruchsicheren Lampen weiter zu erhöhen: „Zerbrechen die Lampen, darf grundsätzlich kein Quecksilber austreten. Mit bruchsicheren Hüllen und Splitterschutz lässt sich das zum Beispiel erreichen.“ Auf längere Sicht empfiehlt das UBA, Lampen zu entwickeln, die ganz ohne Quecksilber auskommen; etwa die bereits im Handel erhältliche LED-Technik.
Energiesparlampen sind ein Ersatz für Glühlampen. Diese können die neuen EUEffizienzvorschriften (EG 244/2009) vielfach nicht erfüllen und werden deshalb nach und nach vom Markt genommen. Ab dem 1. September 2011 dürfen Standardglühlampen mit mehr als 40 Watt nicht mehr auf den Markt gelangen. Ab dem Herbst 2012 gilt dies auch für Lampen mit mehr als 10 Watt; Lampen mit weniger Watt, wie bei Weihnachtsbeleuchtung, sind weiter erlaubt. Die Verordnung soll helfen, den erheblichen Stromverbrauch durch Haushaltslampen von rund 112 Milliarden Kilowattstunden in der EU im Jahre 2007 zu senken. Im günstigsten Falle kann der Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 39 Milliarden Kilowattstunden gesenkt werden – das entspricht der Jahresleistung von rund 10 Großkraftwerken (mit je 800 Megawatt Leistung).
Das Hintergrundpapier „Energiesparlampen in der Diskussion“ kann unter
http://www.uba.de/uba-info-medien/3964.html heruntergeladen werden.
Ausführliche Informationen und Sicherheitshinweise bei Lampenbruch unter http://www.umweltbundesamt.de/energie/licht/hgf.htm.
Die nächstgelegene Sammelstelle für Energiesparlampen gibt es unter http://www.lichtzeichen.de/
Quelle: AVR und Umwelt-Bundesamt