Das „Aus für die Glühbirne“ in Europa ist da! Seit dem 01. September verschwinden nach den 100-, 75- und 60-Watt-Birnen auch die 40- und 25-Watt-Glühlampen aus den Läden. Dies soll Umwelt und Klima schützen, denn moderne Lampen verbrauchen im Betrieb deutlich weniger Energie.
Mit der Umstellung auf Energiesparlampen taucht oft die Frage nach deren Entsorgung auf. Bereits heute ist vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt, dass Energiesparlampen nicht über den Restmüll entsorgt werden dürfen, da sie Quecksilber enthalten. Geht eine Energiesparlampe zu Bruch, wird dieses Schwermetall freigesetzt.
Quecksilber kann zu schweren Schädigungen des Nervensystems führen. Daher sollte man gut lüften und das Zimmer für ca. 15 Minuten verlassen, wenn eine Energiesparlampe zerbrechen sollte.
Im Rhein-Neckar-Kreis können Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren beim Umweltmobil der AVR Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises abgegeben werden. Die genauen Termine für das Jahr 2012 findet man im AVR-Serviceheft. Außerdem werden diese Leuchtkörper bei den Abfallanlagen der AVR in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg kostenlos angenommen.
Übrigens: ausgediente Glühbirnen und Halogenlampen enthalten keine Schadstoffe und können deshalb über die Restmülltonne entsorgt werden.
Quelle: AVR