Ausschuss für Soziales tagt am Donnerstag, 17. November 2016, 14 Uhr, im Landratsamt in Heidelberg – Eingliederungshilfen und -leistungen, Zwischenbilanz des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis sowie Teilhabeplanung für Menschen mit seelischer Behinderung auf der Tagesordnung
Unter anderem mit dem Stand der Zielerreichung 2016 des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis, der Entwicklung der Eingliederungsleistungen 2015 sowie der Fortschreibung der Sozial- und Teilhabeplanung für Menschen mit seelischer Behinderung beschäftigt sich der Ausschuss für Soziales des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises in seiner nächsten öffentlichen Sitzung.
Diese findet am Donnerstag, 17. November 2016, 14 Uhr im großen Sitzungssaal (5. OG) des Landratsamtes in Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 38 – 40, statt. Die Mitglieder des Ausschusses befassen sich zunächst mit der Bestellung von vier ehrenamtlichen Mitgliedern der neu geschaffenen Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für den Rhein-Neckar-Kreis (IBB-Stelle RNK) nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, ehe sich der neue kommunale Behindertenbeauftragte des Kreises, Patrick Alberti, dem Gremium persönlich vorstellt.
Im Anschluss nimmt der Ausschuss für Soziales Kenntnis vom Bericht des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) über die Leistungen der Eingliederungshilfe 2014. Dieser seit 2005 jährlich von der KVJS erstellte Bericht gibt den Stadt- und Landkreisen einen Überblick über die Zahl und Struktur der Leistungsberechtigten und die Entwicklung des finanziellen Aufwands.
Danach setzen sich die Kreisrätinnen und Kreisräte mit der Entwicklung der Eingliederungsleistungen im Jahr 2015 auseinander und nehmen ebenfalls Kenntnis von der Jahresstatistik 2015 der Schuldnerberatung, der psychosozialen Betreuung und der Suchtberatung. Anschließend beschäftigt sich der Ausschuss für Soziales mit der Fortschreibung der Sozial- und Teilhabeplanung für Menschen mit seelischer Behinderung für den Rhein-Neckar-Kreis und nimmt Kenntnis vom Bericht über den weiteren Ablauf des Planungsprozesses.
Der Landkreis ist als Leistungsträger gesetzlich verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, erstellt der Rhein-Neckar-Kreis Sozial- und Teilhabepläne für Menschen mit Behinderung.
Zum Schluss befassen sich die Ausschussmitglieder mit dem Stand der Zielerreichung 2016 des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis und nehmen Kenntnis von den Zwischenergebnissen bei den zwischen dem Jobcenter und dem Landkreis vereinbarten Zielen.
Die Dokumente zur Sitzung können Sie hier abrufen: Sitzungsvorlagenratsinformation.rhein-neckar-kreis.de
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis