Stephan Harbarth wieder zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewählt
Berlin/Rhein-Neckar. Eindrucksvolles Votum für Dr. Stephan Harbarth (CDU), den seit 2009 stets direkt gewählten Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Rhein-Neckar:
Mit 99,5 Prozent wurde der 46-jährige Rechtsanwalt am gestrigen Montag in Berlin von den Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in seinem Amt als stellvertretender Fraktionsvorsitzender bestätigt. 187 Stimmen wurden abgegeben, 186 Bundestagsabgeordnete votierten mit Ja, ein Abgeordneter mit Nein. In Harbarths Aufgabenbereich fallen die Themen Recht und Verbraucherschutz, Innen, Sport und Ehrenamt, Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten.
„Das ist ein großer Vertrauensbeweis, dafür bin ich sehr dankbar“, freute sich Harbarth, dem Fraktionsvorsitzender Volker Kauder herzlich gratulierte.
Im Juni 2016 wurde der Volljurist zum ersten Mal zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt. Harbarth trat damals die Nachfolge des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Thomas Strobl an, der sein Mandat niedergelegt hatte und jetzt als Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart tätig ist.
In den vergangenen eineinhalb Jahren konnte Harbarth, der seit Dezember 2016 auch Bundesvorstandsmitglied der CDU Deutschlands ist und seit Oktober 2011 die CDU Rhein-Neckar als Kreisvorsitzender führt, maßgebliche politische Akzente setzen: besserer Schutz von Polizeibeamten und Rettungskräften, härtere Bestrafung bei Wohnungseinbruch, Regelungen zum Umgang mit Kinderehen in Deutschland, Bekämpfung von Antisemitismus und konsequentes Vorgehen gegen Terror und Geldwäsche. Gerade auch die Asyl- und Flüchtlingspolitik steht stets auf der Agenda.
Am heutigen Dienstagmorgen hat der CDU-Parlamentarier an einem Treffen der Spitzen und Innenpolitiker der Fraktionen der CDU/CSU und SPD teilgenommen und an einem Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten mitgewirkt.
Harbarth: „Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird nach dem 1. August streng begrenzt und nur im Rahmen unserer Aufnahmemöglichkeiten erfolgen. Auch in Zukunft wird es keinen Anspruch auf Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten geben.“
Weitere zukünftige Themen werden unter anderem der Stellenaufbau bei der Polizei und bei Sicherheitsbehörden, ein Musterpolizeigesetz, Verbesserungen in der Sicherung der gemeinsamen europäischen Außengrenzen, der Verbraucherschutz in der digitalen Welt und die Stärkung des Ehrenamts sein.
(Text: Matthias Busse)