Welche Daten sind über Sie gespeichert? Wissen Sie das?
Durch eine öffentliche Bekanntmachung informiert die Stadt Wiesloch aktuell bezüglich der Widerspruchsrechte der Bürger gegen Datenübermittlung.
Dies nehmen wir zum Anlass, unsere Leser und Leserinnen über ihr Auskunftsrecht zu informieren. Wie aus der Bekanntmachung der Stadt Wiesloch hervorgeht, gibt die Stadt Daten ihrer Bürger an Dritte weiter, wenn dem nicht explizit widersprochen wird.
Zwar werden im Namen des Bürgermeisters einige Datenempfängergruppen genannt, doch vollständig scheint diese Auflistung nicht zu sein. Genannt werden Parteien und Wählergruppen, Religionsgemeinschaften, Bundeswehr, Staatsministerium und Adressbuchverlage.
Recherchen ergaben allerdings, dass Daten auch in der Forschung und Wissenschaft laden können. Sie landen bei sog. Instituten und letztendlich bei der Pharmaindustrie. Medizinische Daten zählen zu den persönlichsten Daten eines Menschen, und daher zu den schutzwürdigen. Daher scheinen die 6 Punkte der städtischen Bekanntmachung nicht ausreichend. Nach unserer Auffassung fehlt mindestens noch ein weiterer Punkt d.h. eine weitere Datenempfängergruppe. Die „Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken“ findet keine Erwähnung seitens der Stadt.
Auskunftsersuchen nach Artikel 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt Bürgerinnen und Bürgern das Recht, Auskunft über ihre personenbezogenen Daten zu erhalten, die von Unternehmen oder Organisationen verarbeitet werden. Diese Auskunft kann umfassen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies erfolgt, an wen die Daten gegebenenfalls weitergegeben wurden und wie lange die Daten gespeichert werden sollen.
Das Auskunftsrecht ist in Artikel 15 der DSGVO geregelt. Demnach hat jede betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, und wenn ja, welche Daten verarbeitet werden. Zudem haben betroffene Personen das Recht, eine Kopie der personenbezogenen Daten zu erhalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Auskunftsrecht nicht uneingeschränkt ist und dass es einige Ausnahmen gibt, wie zum Beispiel wenn die Offenlegung der Daten die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigen würde.
Um von seinem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen, muss die betroffene Person normalerweise eine schriftliche Anfrage an den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung richten und ihre Identität nachweisen. Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist verpflichtet, innerhalb eines Monats auf die Anfrage zu antworten.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg stellt auf seiner Internetseite ein Musterschreiben zur Verfügung (siehe Link bei den Quellangaben unten!).
Fordern Sie Ihre Stadtverwaltung auf, Ihnen mitzuteilen, welche Daten über Sie gespeichert wurden. Und widersprechen Sie schriftlich der Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten, sofern Sie dies nicht wollen. Lesen Sie dazu die oben erwähnte öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wiesloch!
Quellen und weiterführende Informationen:
Muster Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO
Zur öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Wiesloch:
Stadt Wiesloch Öffentliche Bekanntmachung: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung