Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten. Um die zu erwartenden längeren Bearbeitungszeiten in Grenzen zu halten, hat die Stadt Wiesloch bereits die Personalkapazität für die Wohngeldbehörde erhöht. Damit die eingehenden Wohngeldanträge aber auch zeitnah bearbeitet werden können, bittet die Stadt Wiesloch darum, nach Antragstellung von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Auch bei einer längeren Bearbeitungszeit wird das Wohngeld rückwirkend ausgezahlt und die Ansprüche gehen nicht verloren. Der Bewilligungszeitraum beginnt immer am Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist.
In vielen Fällen kann auf eine persönliche Vorsprache verzichtet werden. Daher wurde eine neue Telefonhotline 06222/84-222 eingerichtet, die wie folgt erreichbar ist: Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Mittwochnachmittag von 14:00 bis 18:00 Uhr. Sofern eine persönliche Vorsprache noch notwendig ist, kann dann ein Termin vereinbart werden.
Wohngeldanträge sind im Rathaus an der Telefonzentrale zu den Öffnungszeiten erhältlich oder zum Herunterladen auf der Homepage www.wiesloch.de / Formulare/ Wohngeldstelle. Auf der Seite des Serviceportals Baden-Württemberg www.service-bw.de erhält man auch alle weiteren Informationen rund um das Thema Wohngeld.
Quelle: Stadt Wiesloch