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Die Afrikanische Schweinepest breitet sich weiterhin in der Region aus

16. April 2025 | Allgemeines, Das Neueste, Natur & Umwelt

Afrikanische Schweinepest: Weitere Fälle und neue Maßnahmen im Rhein-Neckar-Kreis

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiter aus. In der Stadt Mannheim sowie im hessischen Kreis Bergstraße wurden erneut Wildschweine positiv auf das ASP-Virus getestet. Der Rhein-Neckar-Kreis reagiert mit weiteren Schutzmaßnahmen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Schutzzaun bei Hemsbach wird erweitert

Im nördlichen Landkreis wird derzeit ein Festzaun errichtet. Er verläuft ab Hemsbach entlang des Mühlwegs und soll an der Balzenbacher Straße an die bestehende hessische Zaunanlage anschließen. Ziel ist die Schaffung eines neuen, abgeschlossenen Bereichs, in dem gezielt und intensiv bejagt werden kann. Gleichzeitig wird der Elektrozaun an der B38/K4229 bei Weinheim-Sulzbach durch einen stabileren Festzaun ersetzt.

Erste Viehgitter installiert

Zur Erleichterung der Durchfahrt für Fahrzeuge wurden erste Viehgitter in Betrieb genommen. Diese Gitter erschweren Wildtieren das Überqueren, während Fahrzeuge sie ohne Stopp passieren können. Sie ersetzen damit Tore entlang der Zauntrassen. Installiert wurden sie nördlich der L3310 bei Hemsbach sowie im Bereich der Weschnitz-Unterführungen an der A5.

Sperrzonen bleiben, Kerngebiet aufgehoben

Die bestehenden Sperrzonen im Rhein-Neckar-Kreis bleiben bestehen. Das bisherige Kerngebiet westlich der A5 bei Laudenbach, Hemsbach und Weinheim-Sulzbach wird jedoch aufgehoben. Damit entfällt unter anderem das Jagdverbot in diesem Bereich. Die Maßnahme soll zur Reduzierung der Wildschweinpopulation beitragen.

Angepasste Regelungen für Hundehalter und Landwirte

Auch die Vorgaben in Bezug auf Hunde und landwirtschaftliche Arbeiten wurden angepasst. In Sperrzone II gilt die Leinenpflicht für Hunde künftig nur noch in Wäldern und Weinbergen. Landwirtschaftliche Erntemaßnahmen müssen nicht mehr genehmigt, sondern lediglich angezeigt werden. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen treten am 17. April in Kraft und sind online unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.

Informationen online abrufbar

Der Rhein-Neckar-Kreis stellt laufend aktualisierte Informationen zur Afrikanischen Schweinepest auf der Sonderseite www.rhein-neckar-kreis.de/asp zur Verfügung.

Text und Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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