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Der Verkauf eines Unfallautos – auf diese Dinge sollte man achten

20. Februar 2020 | Uncategorized

Niemand kann sich als Autofahrer davon freisprechen, dass es nicht irgendwann einmal zu einem Unfall kommen kann. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen schweren Unfall handeln, sondern auch klein Auffahrunfälle oder andere Unfälle mit Blechschäden können passieren. Ob selbst verschuldet oder nicht, ist der Wagen nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig und wird quasi als Unfallauto deklariert, ist es schwer ihn noch verkaufen zu können.

Ab, zum Schrottplatz muss nicht immer der letzte Weg sein, denn viele Händler und auch private Ankäufer suchen solche Fahrzeuge ganz speziell. Doch wie verkauft man noch zu einem angemessenen Preis das Fahrzeug am besten? Was muss man tun, damit der Verkauf reibungslos über die Bühne gehen kann?

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Schnell handeln – Geld sparen

Hat man erst einmal das Unfallfahrzeug zunächst unterstehen, kann das schnell einmal richtig teuer werden. Denn jeder Tag, an dem das Fahrzeug geparkt oder abgestellt steht, kostet Geld. Hier ist schnelles Handeln wichtig. Man sollte direkt und unvermittelt loslegen und den besten Anbieter, der Unfallfahrzeuge ankauft, kontaktieren. Allerdings sollte man auf das Kleingedruckte in puncto Leistungen und Konditionen achten und genauer durchlesen. Hat man erst einmal einen Anbieter gefunden, so kann man direkt loslegen. Er sollte möglichst in der Nähe seinen Standort haben. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte er die Abholung des Fahrzeugs kostenfrei anbieten. Ebenso sollte er auch den Service anbieten, dass wenn das Fahrzeug gebührenpflichtig abgestellt oder geparkt ist, die Kosten hierfür übernimmt, bis er das Fahrzeug auch abholt. In den meisten Fällen kalkulieren Händler und Profis in diesem Metier diese Kosten automatisch mit ein.

Formalitäten klären

Der jeweilige Käufer sollte alle mit dem Kauf verbundenen Angelegenheiten und Verpflichtungen auf jeden Fall mit übernehmen. Dies sollte man dann vertraglich fixieren und festhalten. Der Kaufvertrag sollte auf jeden Fall vor der Abholung abgesegnet und von beiden Seiten bestätigt und unterschrieben sein. Diesen Vertrag kann man via Mail oder auch Fax zusenden. So geht man auf Nummer sicher und muss eigentlich nur noch darauf warten, dass das Fahrzeug vom Käufer abgeholt wird. Und dies zum vereinbarten Preis, der natürlich ebenfalls im Vertrag aufgeführt wird. Auch, dass das Fahrzeug zu einem gewissen Termin abgeholt wird und keine weiteren Kosten hierfür aufkommen, sollte vertraglich festgehalten werden. Die Zahlungsmodalitäten können unterschiedlich vereinbart werden. Entweder bar bei Abholung, oder auch per Überweisung. Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, kann dieses ebenfalls vom Käufer kostenlos direkt bei der Bank abgeholt werden. Auch diese Vorzüge sollte man sich beim jeweiligen Käufer einräumen lassen. Tipp: Steht der Wagen im Ausland und innerhalb Europas, gibt es einige Anbieter und Käufer, die die Abholung des Fahrzeugs auch europaweit kostenfrei anbieten. Zum Schluss muss vertraglich unbedingt verankert sein, dass der Käufer sich dazu verpflichtet, das Fahrzeug so schnell wie möglich abzumelden. Wenn man an diese aufgeführten Dinge denkt und diese beim Verkauf eines Unfallfahrzeugs berücksichtigt, ist man zumindest im Wesentlichen auf der sicheren Seite und muss nicht so schnell mit bösen Überraschungen rechnen.

Wissenswertes und mehr Informationen zum Thema findet man auch unter: https://auto-ankauf-seven.ch/auto-verkaufen/unfallauto/.

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