Der Rhein-Neckar-Kreis erhält vom Land für das Jahr 2020 insgesamt 12.126.337,00 Euro Beteiligungskosten des Landes für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Der Rhein-Neckar-Kreis gehört damit, neben Stuttgart und dem Landkreis Esslingen, zu den am stärksten geförderten Stadt- und Landkreisen. Der Betrag werde noch im Juni an den Landkreis ausgezahlt. Norbert Knopf, MdL (Grüne): „Ich begrüße diese erhebliche finanzielle Beteiligung des Landes sehr. Sie stellt ein ausdrückliches Zeichen der Wertschätzung für die engagierte Arbeit vor Ort dar“.
Nach der vorläufigen Unterbringung werden Geflüchtete von den Gemeinden untergebracht. Somit werden Leistungen, die nach dem Sozialgesetzbuch gewährt werden, von den Kommunen getragen. Der Bund ist an diesen Kosten ebenfalls beteiligt. Dem Land ist eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kommunen wichtig, weswegen hier bereits in den Jahren 2018 und 2019 freiwillig Unterstützung in Höhe von 134 Millionen Euro an die Kommunen geleistet wurde. Diese Leistungen wurden jetzt im Doppelhaushalt auf 340 Millionen Euro erhöht. Das entspricht 170 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2020 und 2021.
„Das Land lässt die Kommunen mit ihren vielfältigen Herausforderungen nicht alleine. So sorgen wir gemeinsam dafür, dass Baden-Württemberg ein starkes, buntes und zukunftsfähiges Land bleibt“, so Norbert Knopf, der ebenfalls im Finanzausschuss der Landesregierung sitzt.