Für das internationale Finanzsystem war der Bankencrash von 2008/2009 mit einer einschneidenden Zensur verbunden. Die Pleite des Geldhauses Lehman Brothers zog weltweit unzählige Banken und Unternehmen in den Abgrund und systemrelevante Banken mussten durch milliardenschwere staatliche Finanzhilfen gestützt werden.
Nachdem der Schaden angerichtet war, kam das ganze Ausmaß der Verfilzung in der Finanzbranche zum Vorschein. Kurz darauf wurde das LEI-System (Legal Entity Identifier) eingeführt, mit dem sich jede Finanzaktion einwandfrei einer bestimmten Bank zuordnen lässt. Schwarze Schafe und ihre Verschleierungstaktiken bei Finanzierungsgeschäften können nun schnell identifiziert werden. Grundlage ist der LEI-Code, dessen Beantragung für alle juristischen Personen der Branche verpflichtend ist.
Der Aufbau des LEI-Systems
Als Reaktion auf die Bankenkrise traten die Regierungen der G20-Staaten 2011 an den Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board) heran, damit dieser ein weltweites System mit dem Ziel einführt, die Transparenz und die Effizienz der Finanzmärkte zu steigern. Zudem sollten zukünftige Manipulationen ausgeschlossen werden.
Ende 2012 wurde vom Regulatory Oversight Committee (LEI-ROC), das sich aus Vertretern der wichtigsten internationalen Finanzorganisationen zusammensetzt, eine Charta erlassen, mit der das LEI-System in der Finanzbranche verankert wurde. Die vereinfachte Beantragung und den Service rund um die LEI-Nummer wird von regionalen Dienstleistern wie Deutsche LEI übernommen.
Was wird unter GLEIF verstanden?
Zur Verwaltung der LEI-Codes wurde die GLEIF (Global Legal Entity Identifier Foundation) als Dachorganisation ins Leben gerufen. GLEIF ist direkt dem ROC unterstellt und dafür verantwortlich, dass alle LEI-Nummern der Öffentlichkeit transparent zugänglich gemacht werden. Außerdem überwacht die gemeinnützige Organisation die Datenqualität und stellt die Integrität des LEI-Systems sicher.
LOU als ausführende Dienstleister
GLEIF gliedert sich in mehr als dreißig Local Operating Units (LOU) auf. Die LOUs sind verantwortlich für die eigentliche Vergabe der LEI-Nummern. Um die schnelle Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, arbeiten die LOUs mit lokalen Registrierstellen zusammen. Diese unterstützen die Unternehmen bei der Registrierung, die in wenigen Minuten online und ohne bürokratische Hürden durchgeführt wird.
Wie setzt sich der LEI-Code zusammen?
Der Aufbau des LEI-Codes ist durch ISO 17442 genormt und für jedes Unternehmen gleich. Es handelt sich um eine 20-stellige numerische Ziffernfolge, die es erlaubt, jedem Akteur auf den Finanzmärkten eine unverwechselbare Kennnummer zuzuordnen. Dabei geben die ersten vier Ziffern über die verantwortliche Registrierungsstelle Auskunft. Die Ziffern fünf bis 18 werden verwendet, um die betroffene juristische Person zu beschreiben. Die letzten beiden Ziffern besitzen eine Kontrollfunktion.
Wer muss einen LEI-Code beantragen?
Der LEI-Code ist verpflichtend für alle juristischen Personen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Unternehmen, die auf den Finanzmärkten agieren. Dies betrifft sowohl alle Finanzinstitute wie Banken als auch Investmentgesellschaften und Broker. Außerdem fallen Versicherungen, Unternehmen, Stiftungen, Verbände, Personengesellschaften und Körperschaften unter diese Regelung, sofern sie regelmäßig Aktien und andere Wertpapiere kaufen und verkaufen. Von der Pflicht ausgenommen sind private Anleger.
Wie wird der LEI-Code beantragt?
Der LEI-Code ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt in der Regel rund 80 Euro. Er wird auf der Website der zuständigen lokalen Registrierstelle für ein Jahr beantragt. Danach muss der Code jährlich verlängert werden. Die meisten Registrierstellen bieten 3- beziehungsweise 5-Jahrespakete an, wodurch sich die Jahresgebühr senken lässt.
Eine Beantragung ist von einem autorisierten Mitarbeiter oder einer autorisierten Mitarbeiterin vorzunehmen. Die Autorisation ist durch einen Auszug aus dem Handelsregister oder mithilfe einer digitalen Vollmacht der Unternehmensleitung nachzuweisen. Bei der Registrierung müssen die folgenden Daten wahrheitsgemäß angegeben werden:
- Der Name des Unternehmens und dessen autorisierten Vertreters.
- Der juristische Sitz und der Verwaltungssitz des Unternehmens.
- Die Rechtsform.
- Die Nummer im Unternehmensregister.
- Diverse Angaben zu einer eventuell existierenden Muttergesellschaft.
Mit der Begleichung der erforderlichen Gebühr wird der Registrierungsvorgang in Gang gesetzt. Die verantwortliche LOU prüft den Vorgang, indem sie die Daten mit den Informationen anderer Institutionen abgleicht. Dadurch wird eine hohe Datenqualität gewährleistet.
Besonderes Augenmerk legen die Prüfer darauf, ob der Antragsteller sich verbotenerweise bei anderen LOUs angemeldet hat. Entsprechen alle Unterlagen den Vorgaben, wird der LEI-Code dem antragstellenden Unternehmen innerhalb zweier Werktage übermittelt und auf der Website von GLEIF veröffentlicht.