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Der Grundrentenzuschlag: Staatliche Hilfe für Geringverdiener im Ruhestand

24. März 2021 | Uncategorized

Es betrifft meist Frauen: Sie waren oft im Niedriglohnsektor tätig, haben daneben noch Kinder erzogen und in vielen Fällen nächste Angehörige gepflegt. Das Resultat: Beim Eintritt ins Rentenalter erhalten sie nur ein geringes Altersruhegeld. Die Grundrente soll dieses Manko nun ausgleichen.

Voraussetzung: 35 Grundrentenzeiten

Bereits im Juli vergangenen Jahres gingen bei den ersten Rentnerinnen und Rentnern Bescheide über eine mögliche Zahlung des Grundrentenzuschlags ein. Dieser steht allen zu, die viel gearbeitet, dabei aber nur wenig verdient haben. Auf diese Weise sind alle besser gestellt, die im Gegensatz zu Nichtzahlern oder nur kurz Einzahlenden jahrzehntelang Beiträge in die Rentenkasse abgeführt haben. Das Gesetz zur Grundrente ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Für den Erhalt des Zuschlags in voller Höhe müssen Rentenversicherte mindestens 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten nachweisen. Zu diesen Zeiten zählen unter anderem Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit, Kindererziehung und Pflege sowie Leistungen bei Krankheit oder Reha-Maßnahmen. Wer auf wenigstens 33 Jahre an Grundrentenzeiten kommt, erhält eine geringere Aufstockung seiner Rente.

Beantragt werden muss die Grundrente übrigens nicht – die Deutsche Rentenversicherung prüft die Berechtigung schrittweise selbst, allerdings kommt es dadurch zu Verzögerungen und Nachzahlungen. Bis Ende 2022 sollen alle berechtigten Ruheständler ermittelt sein.

Mehr als eine Million Berechtigte

Die Grundrentenzahlung erhalten auch Berechtigte, die bereits ein gesetzliches Altersruhegeld beziehen. Insgesamt profitieren laut Bundesregierung rund 1,3 Millionen der etwa 26 Millionen deutschen Rentnerinnen und Rentner von der Gesetzesregelung.

In Euro betrachtet hält sich das zu erwartende Plus für den einzelnen Ruheständler in Grenzen: Im Durchschnitt beziehen die betreffenden Rentnerinnen und Rentner im Monat etwa 75 Euro mehr. Im Idealfall sind allerdings fast 420 Euro mehr drin.

Die Alternative: So früh wie möglich privat vorsorgen

Besser ist es natürlich, später gar nicht erst auf den Grundrentenzuschlag oder eine andere Subventionierung seitens des Staates angewiesen zu sein. Deshalb ist es sinnvoll, bereits früh Geld für die private Altersvorsorge zurückzulegen.

Das ist für viele junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allein schon deswegen ratsam, weil für sie die gesetzliche Rente allein nicht mehr für einen unbeschwerten Lebensabend ausreichen dürfte.

Ein Beitrag auf der Website des Finanzdienstleistungsunternehmens tecis zeigt, warum: Im Jahr 1950 kamen im Rahmen des Umlageprinzips für eine Rente noch 6,25 Erwerbstätige auf. 1991 sank deren Anzahl auf 4,17. Im Jahr 2019 waren es laut tecis-Artikel gerade noch 2,78 Erwerbstätige, die für einen Ruheständler in die gesetzliche Rentenkasse einzahlten.

Aufgrund dieser Entwicklung dürfte die Rentenlücke für viele immer größer ausfallen. So wird die Differenz zwischen dem letzten Gehalt und der ersten Rentenzahlung bezeichnet.

Neben der Investition in Aktien, Fonds oder eine Riester-Rente empfehlen die Finanzexperten von tecis die betriebliche Altersvorsorge (bAV) als eine sinnvolle Maßnahme, um der Rentenlücke entgegenzuwirken. Grund hierfür sind die Vorteile einer bAV: Dazu gehören unter anderem die Zuschüsse vom Arbeitgeber, die staatliche Förderung und die Unantastbarkeit bei Hartz-IV-Bezug.

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