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Das Wahlamt Wiesloch informiert: Bundestagswahl am 23. Februar 2025

13. Januar 2025 | > Wiesloch, Das Neueste, Politik

Verkürzter Briefwahlzeitraum, der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in Wiesloch ab dem 13. Januar 2025

Es kommt häufig vor, dass innerhalb der gleichen Straße oder eines Haushaltes die Unterlagen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Erst bis zum 2. Februar 2025 muss die Zustellung erfolgt sein.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können erst ausgestellt oder versandt werden, wenn Stimmzettel zur Verfügung stehen. Dies ist voraussichtlich frühestens ab 7. Februar 2025 der Fall. Damit steht nur ein kurzes Zeitfenster von 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand der Briefwahlunterlagen zur Verfügung. Angesichts der knappen Zeit und der Postlaufzeiten von je 4 bis 5 Tagen für den Hin- und Rückversand der Unterlagen empfiehlt das Wahlamt deshalb, Briefwahlunterlagen möglichst persönlich (keine Terminvereinbarung nötig) zu beantragen mit der Möglichkeit der Stimmabgabe direkt vor Ort.

W E R B U N G


Eine persönliche Beantragung (mit Stimmabgabe) ist ab 10. Februar 2025 möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit.

  • Rathaus Wiesloch:
    montags bis freitags von 8:00-12:00 Uhr, montags, dienstags und donnerstags von 14:00 -16:30 Uhr sowie mittwochs von 14:00-18:00 Uhr.
  • Ortsverwaltung Baiertal:
    montags bis freitags von 8:00-12:00 Uhr, so-wie mittwochs von 14:00-18:00 Uhr.
  • Ortsverwaltung Schatthausen:
    montags von 14:00-18:00 Uhr, sowie dienstags bis freitags von 8:00-12:00 Uhr.

Grundsätzlich können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen auch wie folgt beantragt werden:

Schriftlich mit Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Falls hierbei von der Auswahlmöglichkeit „Die Unterlagen werden abgeholt“ Gebrauch gemacht wird, ist eine Abholung von den Antragstellern oder Bevollmächtigten ab 10. Februar 2025 zu den o.g. Zeiten im Rathaus Wiesloch möglich. Für den Fall, dass hiervon nicht Gebrauch gemacht wird, werden die schriftlich beantragten Briefwahlunterlagen am 10. Februar 2025 versendet.

Online ab 13. Januar 2025 über die Internetseite www.wiesloch.de (Bundestagswahl 2025). Beim Aufruf des Links öffnet sich ein Formular, welches auszufüllen ist. Die Daten werden dann verschlüsselt an das Wahlamt übermittelt. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erscheint automatisch ein Hinweis. Der Wahlschein sowie die dazugehörigen Briefwahlunterlagen werden ab dem 10. Februar 2025 per Post zugesandt.

Durch den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit einem Mobilgerät (Smartphone; Tablet).

Es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für Sie ausgefüllten Internetwahlschein, in dem anschließend lediglich das Geburtsdatum (und ggfls. eine abweichende Versandanschrift) einzutragen ist.

Weitere Informationen

Auf der Homepage der Stadt Wiesloch www.wiesloch.de wird umgehend darüber informiert, sobald alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Stimmzettel, für den Versand bzw. zur Abholung vorliegen. Bei Fragen steht das Wahlamt telefonisch unter 06222/84-4602 oder per E-Mail [email protected] gerne zur Verfügung.

Quelle: Stadt Wiesloch

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